Täter eingewiesen

Freundin brutalst misshandelt: Zehn Jahre Haft

Österreich
16.07.2015 12:59
Wegen der brutalen Misshandlung seiner Ex-Freundin ist am Donnerstag ein 34-jähriger Mann zu zehn Jahren Haft und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Der Richterspruch ist bereits rechtskräftig. Der Angeklagte hatte die Frau verprügelt, mit einem Messer und einem Bügeleisen malträtiert und schließlich noch auf unsägliche Weise vergewaltigt.

Der in Österreich geborene türkische Staatsbürger hatte sein Opfer vor einem Jahr kennengelernt. Als er erfuhr, dass sie von einem anderen Mann schwanger war, trennte er sich nicht von ihr, sondern begann, sie wegen Nichtigkeiten - etwa dass sie jemanden auf der Straße gegrüßt oder die Wäsche angeblich nicht ordentlich gebügelt hatte - mit Faustschlägen und Fußtritten zu verprügeln. Darüber hinaus vergewaltigte er seine Lebensgefährtin auf unbeschreibliche Art. Er hatte sein Opfer derart eingeschüchtert, dass dieses sich erst im Jänner dieses Jahres traute, ihren Peiniger zu verlassen und anzuzeigen.

In der Verhandlung am Donnerstag berichtete die medizinische Gutachterin Elisabeth Friedrich über die massiven vaginalen Verletzungen des Opfers. Die Frau hatte sich zwei Tage nach dem Vorfall in ein Wiener Spital begeben und ließ sich untersuchen. Sie berichtete dem Arzt, der sich auch noch nach Monaten an die Frau erinnern konnte, von massiven Schmerzen und starken Blutungen, die bereits seit Tagen anhielten.

Schwere vaginale Verletzungen
Der Mediziner berichtete der Sachverständigen, dass sich die Untersuchung aufgrund der Schmerzen sehr schwierig gestaltete. Dokumentiert wurde der Fall von dem Arzt nicht, aber er erinnerte sich "aufgrund der Einzigartigkeit" an zahlreiche blaue Flecken auch an der Innenseite der Oberschenkel und einen drei bis vier Zentimeter langen vaginalen Einriss. "So ein Riss passiert bei einer jungen, gesunden Frau nicht einfach durch Überdehnung, da muss es zu einer Gewalteinwirkung gekommen sein", sagte Friedrich, die diese Verletzung als schwer einstufte.

Der Prozess hatte bereits im Juni begonnen. Die Verhandlung musste jedoch wegen der Einholung des ergänzenden gynäkologischen Gutachtens vertagt werden. "Ich wollte gehen, aber sie hat mich nicht gehen lassen", sagte der Angeklagte, der sich zu den Vorwürfen schuldig bekannte, in seinen Schlussworten. "Es tut mir von ganzem Herzen leid."

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