Kindergeld

Anpassung beim Kinderbetreuungsgesetz

Österreich
20.04.2006 12:35
Eine Anpassung beim Kinderbetreuungsgesetz wurde am Donnerstag vom Ministerrat beschlossen. Konkret geht es um die Weiterzahlung des Mehrlingszuschlages auch bei einer neuerlichen Geburt innerhalb von drei Jahren. Damit soll eine bisher vorhandene Lücke im Gesetz geschlossen werden, wie Vizekanzler Gorbach sagte. Zudem wurden die Übergangsfristen für den Arbeitsmarkt verlängert.

Für Mehrlingskinder (Zwillinge, Drillinge) gab es bereits jetzt ein erhöhtes Kindergeld (zusätzlich 218 Euro pro Kind). Bei einer weiteren Geburt innerhalb von drei Jahren nach einer Mehrlingsgeburt endete allerdings nach derzeitiger Regelung auch der Mehrlingszuschlag. Somit gebührte nur das einfache Kinderbetreuungsgeld (436 Euro) für das jüngste Kind. Diese Lücke wird nun geschlossen. Bei Mehrlingskindern und nachfolgenden Geburten innerhalb des ursprünglichen Bezugsraumes soll der Zuschlag für das oder die nächsten Kinder nicht enden, sondern bis zum 36. Lebensmonat weiter zustehen.

Das Abschaffen der Zuverdienstgrenze (14.600 Euro) - diese Forderung wurde von Sozialministerin Haubner und Teilen der ÖVP immer wieder gefordert - ist sowohl für Gorbach als auch für Bundeskanzler Schüssel kein Thema.

Beschlossen wurde auch die Verlängerung der eingeschränkten Freizügigkeit am österreichischen Arbeitsmarkt für weitere drei Jahre. Grundlage für die Entscheidung, den Arbeitsmarkt nicht für Arbeitskräfte aus den neuen EU-Mitgliedsländern zu öffnen, sei eine Studie des Wifo gewesen, so Gorbach. Der Vizekanzler begründete die Entscheidung mit dem hohen Ausländeranteil am österreichischen Arbeitsmarkt, mit der geographischen Nähe zu den neuen Mitgliedern und mit der beschränkten Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes auch in den nächsten Jahren.

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