Die Fahrer erhielten zwar Arbeitsverträge, besaßen aber keine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigungen. Darüber hinaus erhielten die Mitarbeiter im Krankheitsfall oder während des Urlaubs keinen Lohn und mussten in ihrem Heimatland auf eigene Kosten eine Krankenversicherung abschließen. Auch die Reparaturkosten bei Schäden an ihren Lastwagen mussten sie aus eigener Tasche bezahlen. Das Unternehmen war bereits 2002 geschlossen worden.
"Modernes Sklaventum"
Das Gericht sah es in der Urteilsbegründung als erwiesen an, dass Geld das Hauptmotiv für den Angeklagten gewesen sei. Bei den Taten habe es sich um "ein menschenunwürdiges Vorgehen aus Profitgier" gehandelt. "Wir sind da vom modernen Sklaventum nicht weit entfernt", meinte der Richter.
Der 49-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt. So wurde er 2002 in Luxemburg zu sechs Monaten Gefängnis und einer Geldbuße von 9900 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann in seiner luxemburgischen Firma mehrere hundert Fahrer zu Dumping-Löhnen beschäftigt und sie zu Verstößen gegen das Güterverkehrsgesetz angestiftet hatte. Damit nicht genug: Ein Jahr später wurde er in München wegen des Einschleusens und der illegalen Beschäftigung von Fernfahrern zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Das Landgerichts München ging von 3427 Fällen aus.
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