7,5 Jahre Haft

Seniorin um fast 1 Million € betrogen – verurteilt

Österreich
24.06.2015 16:35
Ein 40-Jähriger ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen schweren, gewerbsmäßigen Betrugs zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er soll von 2009 bis 2015 eine Grazerin um fast eine Million Euro erleichtert haben, indem er mit erlogenen Geschichten ihr Mitleid erweckte. Der Mann bekannte sich nicht schuldig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Das Opfer war arglos, freigiebig und wohlhabend", schilderte Staatsanwalt Rudolf Fauler die Frau, die dem 40-Jährigen insgesamt 995.200 Euro gegeben haben soll. Sie lernte ihn kennen, als er sie um eine kleine Spende bat. "Er hat am Gartentor geläutet", erzählte die Pensionistin vor Gericht. Anfangs gab sie ihm kleinere Beträge, auch einmal etwas zu essen, dann "haben die Geschichten aus 1001 Nacht begonnen", meinte der Ankläger. Zunächst brauchte der Mann Geld für das Begräbnis von Mutter und Schwester. Da floss bereits ein größerer Betrag, denn "ich hatte Mitleid mit ihm".

Dann fing er nach Angaben des Opfers an, von seinem Nierenleiden zu erzählen. In der Folge brauchte er angeblich mehrmals eine Nierentransplantation, und zwar in Wien, Rom und Saudi-Arabien, später soll es auch noch eine Leber gewesen sein.

"Die Gier ist ein Hund"
Mehrmals tauchte der Angeklagte mit blutigem Verband bei der Pensionistin auf, um seine Geschichte zu untermauern. Irgendwann wurde die Frau misstrauisch und nahm ihren Sohn zu einem Treffen mit, doch der Angeklagte steckte das Geld ein und verschwand sehr schnell, erfuhr das Gericht. Und er gab noch nicht auf: "Die Gier ist ein Hund", formulierte es der Staatsanwalt. Beim erneuten Versuch, Geld zu bekommen, klickten schließlich die Handschellen.

Der 40-Jährige fühlte sich keineswegs des schweren, gewerbsmäßigen Betrugs schuldig. Er will auch nur 7.000 Euro bekommen haben. "Das ist völliger Blödsinn, ich bin keineswegs verwirrt", stellte die Frau bei der Befragung klar und beharrte auf der Summe von rund 995.200 Euro, die sie ihm gegeben habe. Der Schöffensenat befand den 40-Jährigen für schuldig und verurteilte ihn zu siebeneinhalb Jahren Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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