Neue Einigung

Streuner sind für die EU doch keine Wildtiere

Tierecke
05.06.2015 09:14
Großer Erfolg für die Kampagne "Wild? Ich?" der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten": Streuner sind für die EU nun doch keine Wildtiere. Die umstrittene Definition hätte eine Grundlage liefern können, diese Tiere zu töten. Jetzt präsentierten die EU-Abgeordnete Marit Paulsen und EU-Kommissar Andriukaitis das Ergebnis der Übereinkunft von EU-Parlament, Rat und Kommission.

Fazit: Auch wenn die Differenzierung zwischen Wildtieren und Tieren mit Besitzern in dem Entwurf enthalten bleibt, wurde eine Klausel eingefügt, die klarstellt, dass Streuner nicht als Wildtiere zu kategorisieren sind. "Wir freuen uns, dass wir mit unserer Kampagne hier etwas bewirken konnten und die EU eine akzeptable Lösung gefunden hat", sagt Pierre Sultana, Leiter des Europabüros der "Vier Pfoten" in Brüssel. Im Zuge des Online-Protests im Februar wurden rund 30.000 Protestemails versandt.

Weniger Rechte für herrenlose Tiere?
Die neue Regelung wird den Großteil der derzeit gültigen EU-Gesetzgebungen zum Thema Tiergesundheit zusammenfassen. Das Gesetz unterscheidet zwischen Tieren, die als Heimtiere gehalten werden, und solchen, die ohne Besitzer leben, und reduziert damit den rechtlichen Schutz von herrenlosen Hunden und Katzen im Vergleich zu Tieren, die einen Besitzer haben. Die Tierschützer befürchteten, dass dies eine rechtliche Grundlage liefern könnte, Streuner zu töten. Mit der neuen Klausel gibt es nun eine Lösung für diese Problematik, da Streuner explizit von anderen Tieren ohne Besitzer unterschieden werden.

Streunerpopulation muss "human" kontrolliert werden
Der neue Entwurf bringt auch weitere Fortschritte für den Tierschutz: Bereits Artikel 1 des Tiergesundheitsgesetzes beinhaltet eine Klausel, die sicherstellt, dass Programme zur Kontrolle von Streunerpopulationen human durchgeführt werden müssen, um Tierleid so gering wie möglich zu halten. Die Implementierung der Programme muss zudem transparent gestaltet und mit betroffenen Interessensgruppen abgestimmt sein.

Verpflichtende Registrierung für gewerbliche Züchter
Die progressivste Neuerung ist die verpflichtende Registrierung für alle gewerblichen Züchter und Verkäufer von Tieren. "Wir begrüßen diese Initiative, da somit verantwortungsloses  Züchten, Überpopulationen und das Aussetzen von Heimtieren eingedämmt werden kann", so Pierre Sultana. Darüber hinaus legt das Gesetz einige Grundbegriffe neu fest, die die Umstellung des Tierpasses betreffen, und reduziert so die Schlupfwinkel für den illegalen Welpenhandel im Bereich nicht-kommerzieller Transporte.

Kritik an "unklar formulierten" Begriffen
Trotz aller Verbesserungen bleiben laut "Vier Pfoten" einige Probleme im neuen Entwurf noch ungelöst: Man sei vor allem besorgt, dass einige Begriffe zu unklar definiert wurden, um die entsprechenden Regelungen auch wirklich vollziehen zu können – so zum Beispiel die "humane Behandlung" von Streunertieren. "Der derzeitige Entwurf entspricht nicht allen Erwartungen, aber es ist definitiv ein großer Schritt in die richtige Richtung für Streuner und Heimtiere in Europa", meint Sultana.

Streuner-Tötungen durch Entwurf erschwert
Indem die Kontrolle und Festlegung von Zuständigkeiten verbessert wird, wird dieses neue Gesetz den Mitgliedsstaaten die Durchführung von systematischen Streuner-Tötungsprogrammen vermutlich erschweren, da diese meist ohne Transparenz oder vorherige Ansprache mit Interessensgruppen wie NGOs, stattfinden. Laut dem EU-Berichterstatter ist die finale Abstimmung über den neuen Entwurf im EU-Parlament vermutlich nur noch eine Formsache und soll diesen November stattfinden.

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