Der damals 17-jährige Snowboarder hatte mit vier Freunden eine schwarze Piste am Mölltaler Gletscher befahren. Als er gerade einen so genannten „Backsideturn“ durchführen wollte, rammte ihn von hinten ein Skifahrer. Beide kamen zu Sturz, der Skifahrer – oben genannter Nationalrat – erlitt dabei einen Armbruch und Schulterverletzungen, während der Schüler mit leichteren Blessuren davonkam.
9.000 Euro Schmerzensgeld
Der Kärntner Nationalratsabgeordnete brachte daraufhin eine Klage gegen den Snowboarder ein: Er gestand zwar eine Teilschuld ein, forderte aber dennoch rund 9.000 Euro Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz.
Nationalräte müssen Hundezwinger und Jagdsitze bauen...
Unter anderem gab er an, dass er aufgrund seiner Verletzungen keinen Hundezwinger habe bauen können und dafür Hilfskräfte benötigt hätte. Für deren Entlohnung sollte der 17-jährige genauso aufkommen wie für 100 Stunden „Nachbarschaftshile“ und Arbeiten an einem Jagd-Hochsitz. Rechnungen konnte der Kläger allerdings keine vorlegen; auch erinnerte er sich nicht mehr, wer ihm wann wo geholfen hatte.
Vier Jahre später: Eigentlich war der Kläger schuld!
Nach vier Jahren (!), etlichen Prozessrunden und einem Lokalaugenschein auf der Skipiste machte das Gericht dem kuriosen Prozess endlich eine Ende: Aufgrund der Verletzungen von gleich vier FIS-Pistenregeln treffe nämlich den Skifahrer als Kläger das Alleinverschulden an der Kollision; der 17-Jährige hatte gar keine Chance, auszuweichen.
Der Spieß wird umgedreht: Jetzt klagt der Snowboarder
Das macht jetzt unterm Strich: 24.000 Euro Prozesskosten für den aufmüpfigen Nationalrat. Noch dazu kündigt der verärgerte Snowboarder eine Schmerzengsgeld-Klage gegen den Skifahrer an. Der Spieß hat sich umgedreht!
Von Kerstin Amenitsch (Kronenzeitung) und Krone.at
Foto: Symbolbild
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