Die Problematik um die Almfutterflächen sorgt weiter für Wirbel – denn noch immer flattern Bauern Rückzahlungsaufforderungen ins Haus, weil ihre Weiden falsch vermessen worden sind.
"Die behördlichen Mess- und Kontrollsysteme sind gänzlich unzureichend und dürfen keine Grundlage für Sanktionen sein", fordert dagegen ein betroffener Lavanttaler Landwirt über seinen Rechtsanwalt Michael Sommer beim Bundesverwaltungsgerichtshof. Sein Fall zeigt klar, dass die Agrarbehörden auf den Almen wohl nur "über den Daumen geschätzt" haben: Seine Futterfläche auf der Peterer Alm wurde 2012 von der Agrarmarktbehörde AMA mit 140 Hektar ermittelt, 2014 waren es dann doch wieder 147,78 – in Wirklichkeit sollen es aber 230 Hektar sein!
Beim ersten Prozesstag vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof gab es auch noch weitere Messprobleme, wie Anwalt Sommer berichtet: "Da wurde Geröll für Futterflächen gehalten und falsche Fotos vorgelegt – alles Ungereimtheiten auf dem Rücken der Bauern!" Das Musterverfahren läuft.
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