"Krone"-Ombudsfrau

In diesen Fällen konnten wir helfen

Ombudsfrau
30.04.2015 09:00
Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, bei denen es uns gelungen ist, den Betroffenen eine Sorge abzunehmen. Dafür sagen wir Danke, auch an alle, die uns beim Helfen helfen!

Kulanter Mobilfunkanbieter
Für einen Tarifwechsel hat sich Wolf-Dietrich R. aus Niederösterreich in einem Shop seines Telefonanbieters entschieden. "Nach einiger Zeit stellte ich jedoch fest, dass sich dieser Tarif für mich nicht auszahlt. Also kontaktierte ich per E-Mail das Kundenservice und bat um Rücktritt und Änderung auf meinen alten Tarif. Das wurde aber abgelehnt", teilte uns Herr R. verärgert mit. Wir haben bei Drei nachgefragt und folgende Erklärung erhalten: Ein Rücktritt innerhalb von 14 Tagen wäre laut Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz nur möglich gewesen, wenn der Niederösterreich den Tarifwechsel online durchgeführt hätte. Ausnahmsweise durfte unser Leser aber auf seinen alten Tarif wechseln. Auf die Bearbeitungsgebühr wurde in Kulanz ebenfalls verzichtet.

Kasten-Beschichtung löste sich
Wenige Tage vor Ende der Gewährleistungsfrist hatte Gerhard R. aus Wien Probleme mit seinem Vorzimmerkasten. "Es machte einen Krach und die gesamte Frontbeschichtung löste sich von der Türe", war der Leser verärgert. Obwohl Herrn R. anfangs ein Kostenersatz für die Reparatur in Aussicht gestellt wurde, wollte man ihm schließlich nur noch einen Rabatt auf ein neues Möbelstück gewähren. Weil er damit aber nicht zufrieden war, schrieb der Wiener an das Möbelhaus, doch seine Nachricht blieb unbeantwortet. Auf unsere Anfrage hat Mömax rasch und sehr kulant reagiert. Herrn R. werden die Reparaturkosten zur Gänze ersetzt.

Probleme mit Vertragsstorno
Einen Vertrag für ein Bezahlfernsehen hatte Anna V. aus Niederösterreich Ende März abgeschlossen. "Ein paar Tage später kontrollierte ich meine Kontoauszüge und stellte fest, dass man anteilig schon für März eine Gebühr verrechnet hatte, obwohl mir bei Vertragsabschluss versprochen wurde, dass erst nach Aktivierung des Gerätes Kosten anfallen. Meine Bitte um Stornierung des Vertrages wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Widerrufsfrist überschritten wäre", teilte uns Frau V. mit. Sky entschuldigte nach unserer Anfrage für das Missverständnis und stornierte den Vertrag unserer Leserin.

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