Entgegenkommen nach Buchungsirrtum
Eine Fahrkarte für eine Zugreise ins deutsche Stuttgart hat Franziska R. aus Oberösterreich im Internet erworben. "Beim Ausdrucken des Tickets ist mir aufgefallen, dass ich irrtümlich den 1. Mai statt den 30. April als Reisetermin angegeben habe. Vom Kundenservice der Bahn wurde die Stornierung des Tickets aber abgelehnt", bat uns die Leserin um Hilfe. Die ÖBB haben uns auf Anfrage mitgeteilt, dass bei "Sparschiene"-Tickets ein Storno nach dem Ausdruck nicht mehr möglich ist. Weil Frau R. bereits ein neues Ticket mit richtigem Datum gebucht hat, erhält sie aus Kulanz Reisegutscheine im Wert der falsch gekauften Fahrkarte.
Langes Warten auf den neuen Flimmerkasten
Probleme beim Kauf eines Flachbildfernsehers hatte Helmut A. aus Wien. "Ich habe das Gerät im Online-Shop eines Elektrohändlers bestellt, weil es innerhalb von zwei Tagen geliefert werden sollte. Kurz nach der Bestellung wurde mir plötzlich mitgeteilt, dass der Fernseher erst in vier Wochen lieferbar sei", wandte sich Herr A. verärgert an die Ombudsfrau. Bei Conrad Electronic bedauerte man die Unannehmlichkeiten und teilte uns mit, dass das Gerät wegen großer Nachfrage schnell vergriffen war. Der Leser wurde für den nächsten Liefertermin vorgemerkt und erhält eine Gutschrift als Wiedergutmachung.
Probleme bei Küchen-Storno
Mehrere Male hat Hannelore Z. aus Niederösterreich erfolglos versucht, nach einer Vertragsstornierung die Anzahlung für eine neue Küche zurückzubekommen. "Weil meine neue Wohnung möbliert ist, benötige ich die Küche nicht mehr, warte aber seit Längerem auf mein Geld", so Frau Z. Wir haben bei Magnet Küchencenter nachgefragt. Die Leserin muss noch ein Storno-Schreiben an die Firma senden und erhält dann die Anzahlung abzüglich der vereinbarten Stornogebühr retour.
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