Eine Exekution durch den Präsidenten in dieser Causa wäre allerdings Neuland, wie Korinek bei einer Pressekonferenz sagte. Kärntens Landeshauptmann Haider will der Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes, in Bleiburg und dem Vorort Bleiburg- Ebersdorf zweisprachige Ortstafeln aufzustellen, nicht nachkommen. Er beließ es zuletzt bei einem bloßen Verrücken der einsprachigen Ortstafel, ritt heftige Attacken auf die Verfassungsrichter und warf ihnen Kompetenzanmaßung und ein "Komplott gegen Kärnten" vor.
"Beugemaßnahmen" durch Bundespräsident?
Korinek hofft nun, dass die zweisprachigen Ortstafeln in Bleiburg, wie vom ehemaligen Bezirkshauptmann August Muri geplant, doch noch bis Ende Juni aufgestellt werden. Andernfalls müsste geklärt werden, ob ein Exekutionsantrag beim Bundespräsidenten möglich sei, meinte Korinek. Vorstellbar wäre für ihn beispielsweise eine direkte Umsetzung der Ortstafelerkenntnisse durch den Bundespräsidenten bzw. von diesem Beauftragte Straßenarbeiter, eine "Ersatzvornahme" durch eine andere Behörde oder "Beugemaßnahmen".
Beschlossen werden müsste ein Exekutionsantrag vom Verfassungsgerichtshof, der Bundespräsident wäre aber nicht daran gebunden. Zwar seien derartige Anträge schon derzeit üblich, aber nur in "völlig harmlosen" Fällen, wie Korinek meinte. Ob diese Vorgehensweise auch in der Ortstafelfrage möglich wäre, müsste laut Korinek erst in einem eigenen Verfahren geklärt werden, das im Sommer beginnen und bis in den Herbst dauern könnte.
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