Geschwankt hätte er, gelallt und gebeten: "Bitte keine Polizei". Das erzählte ein Paar aus Wien, dass den Angeklagten im Jänner bei einem Parkplatz unweit des furchtbaren Unfalles angetroffen hatte. Sie brachten ihn in ein Gasthaus, damit er nicht mehr mit dem Auto fährt und nichts passiert. Leider zu spät, wie sich herausstellen sollte. Denn der 37-Jährige hatte kurz davor eine Spaziergängerin mit dem Auto erfasst und meterweit über eine Böschung geschleudert. Stundenlang suchte ihre Freundin nach ihr, ehe ein Polizist die Verunglückte fand. Rettung gab es für sie leider keine mehr.
Fehlende Erinnerung
"Ich kann mich an nichts erinnern", sagte der Steirer. Der 37-Jährige trinkt seit vielen Jahren. Nicht einmal der Unfall konnte ihn davon abhalten. Vier Mal hat er den Führerschein schon abgeben müssen. Richterin Susanne Haas sieht dringenden Handlungsbedarf: Ein Jahr unbedingte und Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher. Bei auch nur einer geringen Chance der Heilung gehe Therapie vor Strafbedürfnis, erklärte die Richterin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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