Christoph H. aus der Steiermark war der Meinung, zusätzlich zu seinem Stipendium auch Anspruch auf einen sogenannten Pendlerzuschuss zu haben. Diese finanzielle Unterstützung wird gewährt, wenn man den Studienort vom Wohnort aus mit Öffis in einer zumutbaren Zeit von maximal einer Stunde erreichen kann. "Früher, als es noch keinen Bahnhof gab, brauchte ich in die Landeshauptstadt mehr als eine Stunde. Heute dauert es nur 20 Minuten bis zum Hauptbahnhof in Graz. Ich verstehe nicht, warum ich den Zuschuss nicht erhalte", so der Leser.
Die Stipendienstelle Graz informierte Herrn H., dass jene Gemeinden, von denen aus eine Anreise nach Graz zumutbar ist, in einer Verordnung aufgezählt sind und jene des Lesers darin nicht enthalten ist. Das Wissenschaftsministerium erklärte der Ombudsfrau, dass die Verordnung seit 1992 mehrmals angepasst worden sei, die betreffende Gemeinde darin aber bis heute nicht aufscheine und Herr H. deshalb rechtlich keinen Anspruch auf den Pendlerzuschuss habe. Er könne aber Unterstützung aus einem anderen Topf beantragen. Außerdem prüfe man eine Neuregelung. Mehr als angebracht – nach 23 Jahren!
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