Begründung des Kanzleramtes für die Aberkennung der Fördermittel: Laut Gesetz müsste die FPÖ, um Akademieförderung zu erhalten, von mindestens fünf Abgeordneten im Nationalrat unterstützt werden. Seit dem Austritt von Helene Partik-Pable, Detlev Neudeck und Maximilian Hofmann sei dies jedoch nicht mehr der Fall. "Die 'Freiheitliche Akademie ist somit nicht förderungswürdig im Sinne des Publizistikförderungsgesetzes", heißt es im Ministerratsbeschluss.
Scharfer Protest der FPÖ: "Akt der politischen Willkür!"
"Dollfuß lässt grüßen" lautete die erste Reaktion von FPÖ-Chef Strache auf die Entscheidung. Die ÖVP habe in "ihrem Machtrausch" einen "Akt der politischen Willkür gesetzt", um den politischen Mitbewerber "zu schädigen" und sich seiner "zu entledigen", so Strache empört.
Auch wenn eine Klage auf Förderung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf jeden Fall bis nach der Wahl dauern würde, will die FPÖ "selbstverständlich den Gerichtsweg beschreiten", sagte Strache, der der "ÖVP-Alleinregierung" vorwarf, einen "Anschlag auf die demokratische Kultur" verübt zu haben. "Das ist ein klarer Bruch des Gesetzes", denn es sei kein Parlamentarier aus dem Klub ausgetreten und dieser "ist ja Voraussetzung für die Förderung".
Die Förderungen für die Parteiakademien von ÖVP, SPÖ und Grünen wurden hingegen bestätigt. Der Löwenanteil geht an die stimmenstärkste ÖVP - ihre politische Akademie erhält 3,627 Mio. Euro. An das Renner Institut der SPÖ fließen 3,27 Mio. Euro und an die Grüne Bildungswerkstatt 1,44 Mio. Euro. Das BZÖ erhält keine entsprechenden Mittel und unterhält keine Parteiakademie.
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