Fünf-Sterne-Reaktion einer Hotelkette
Keine Verwendung für den Gutschein für ein bestimmtes Hotel hatte Gilbert P. aus dem Burgenland. Er wollte ihn gegen eine Geschenkkarte, einlösbar in allen Hotels der Hotelkette, umtauschen. "Ich möchte heuer in zwei verschiedenen Resorts Urlaub machen. Ich war sogar persönlich im betroffenen Hotel, dort wurde ein Tausch aber abgelehnt", bat uns Herr P. um Hilfe. Wir haben die Falkensteiner Hotels & Residences um eine Kulanzlösung in dem Fall gebeten und eine gute Nachricht erhalten. Der Umtausch auf die Geschenkkarte wurde problemlos durchgeführt.
Mahnung statt Neukunden-Gutschrift
Einen Staubsauger wollte die Frau von Franz G. aus Salzburg bei einem Versandhaus bestellen. Beim Online-Angebot wurde ein Neukunden-Gutschein über 15 Euro angezeigt. Der schien aber bei der elektronischen Verrechnung nicht mehr auf. "Meine Frau zog die Summe bei der Überweisung ab. Wir waren sehr erstaunt, als plötzlich eine Zahlungsaufforderung für Mahnspesen ins Haus flatterte", schilderte Herr G. verärgert. Auf unsere Anfrage hat der Quelle Versand sehr kundenfreundlich reagiert. Der Gutschein wurde verbucht und die Mahnspesen storniert.
"Strafe" für Bahnfahrt ohne Kind
Als zweifacher Familienvater ist Alexander N. aus Niederösterreich im Besitz einer Familien-Vorteilscard für die Bahn. Deshalb löste er beim Automaten ein vergünstigtes Ticket für seine Fahrt mit dem Zug nach Gloggnitz (NÖ). Bei der Fahrscheinkontrolle stellte ihm der Zugbegleiter jedoch eine Strafe wegen Schwarzfahrens aus. "Der Mitarbeiter erklärte mir, dass die Vorteilscard Familie nur in Verbindung mit einem mitreisenden Kind gültig sei", teilte uns Herr A. geknickt mit. Die ÖBB verzichteten nach unserer Anfrage ausnahmsweise auf den Großteil der Forderung.
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