Rädelsführer war ein „aufgeweckter“ 18-Jähriger, der die Hauptschule abgebrochen hatte und keinen Job bekam. Weil er nicht ständig den Eltern und Freunden auf der Tasche liegen wollte, schlug er die kriminelle Laufbahn ein.
Suchte sich Komplizen
Da er sich dieser alleine nicht gewachsen fühlte, warb er gute Bekannte als Komplizen an: einen 22-Jährigen, der seit vier Jahren vergeblich auf der Suche nach einer Lehrstelle als Maler und Anstreicher war, einen 19-Jährigen, der die HAK nicht geschafft hatte und nicht weiter wusste, und einen 18-Jährigen, dem einfach „fad“ war.
Trotz Organisation tolpatschig
In unterschiedlicher Zusammensetzung begingen sie die Überfälle, die nicht immer wie geplant glückten. In einem Wettbüro bekam etwa der mit einer Gaspistole bewaffnete Kopf der Bande vom Kellner das Serviertablett aufs Haupt geschlagen, weil jener die Waffe für nicht echt hielt.
Fünf und drei Jahre für die Anführer
Der Hauptangeklagte wurde unter Berücksichtigung seines jugendlichen Alters zu drei Jahren unbedingt verurteilt. Für den 22-Jährigen kam demgegenüber das Erwachsenenstrafrecht zum Tragen. Er fasste fünf Jahre aus.
Jener 19-Jährige, der bei fast allen Verbrechen mitgemacht hatte, erhielt drei Jahre unbedingt. Die restlichen beiden Angeklagten kamen mit jeweils zwei Jahren teilbedingt davon. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Foto: Symbolbild
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