Bewährungsstrafe

14-Jähriger verkaufte Rachepornos über Facebook

Web
03.02.2015 10:42
In England hat sich ein Schüler, der zum Tatzeitpunkt gerade einmal 14 Jahre alt war, wegen des Verkaufs von Rachepornos über Facebook vor Gericht verantworten müssen. Der Bub hatte insgesamt fast 170 Nacktfotos von seiner Freundin gesammelt, die er nach Beziehungsende zu Geld machen wollte. Als er zwei Fotos für umgerechnet rund 13 Euro an einen Schulfreund verkaufte und die Verflossene es mitbekam, kam es zur Razzia.

Die Behörden stürmten das Elternhaus des halbstarken Unholds und konfiszierten seine Hardware. Smartphone, Laptop, PC – wie die britische Zeitung "Telegraph" berichtet, wurden die Gerätschaften des 14-Jährigen mitgenommen und durchsucht. Der Inhalt: Weit über Hundert Nacktfotos der 15-jährigen Exfreundin des Buben, die sie ihm im Laufe ihrer kurzen Beziehung geschickt hatte.

Dass ihr die freizügigen Aufnahmen eines Tages zum Verhängnis werden könnten, hatte sie nicht bedacht. Erst als sie völlig schockiert mitbekam, dass ihr Exfreund die Fotos für fünf britische Pfund pro Stück zu Geld machen wollte und zwei Bilder über Facebook an einen Freund geschickt hatte, schrillten die Alarmglocken. Das Mädchen wandte sich an die Polizei, der Fall kam vor Gericht.

Milde Strafe wegen Minderjährigkeit
Beim Prozess kam dem Burschen sein Alter zugute: Er und sein Freund, dem er die Fotos geschickt hatte, wurden zur Zahlung von hundert britischen Pfund und einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt, während der sie Kontakt mit dem Gericht halten müssen. Wären die mittlerweile 16 und 17 Jahre alten Burschen volljährig gewesen, wäre die Strafe wohl deutlich härter ausgefallen.

In England hat der Fall für intensive Diskussionen gesorgt. Internetexperten und Kinderschützer fordern angesichts des Vorfalls bessere Sexualaufklärung an Schulen. Aktuell seien sich viele Kinder der Gefahren durch sogenanntes Sexting, also den Versand pornografischer Bilder von sich selbst, überhaupt nicht bewusst und betrachteten es als Kavaliersdelikt. Tatsächlich droht bei solchem Verhalten jedoch die Aufnahme ins Register für Sexualstraftäter.

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