Gilt auch für Blondies
Laut Oberlandesgericht Wien verstehen die Verbraucher den Begriff Kornspitz "nicht mehr als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen, sondern als Gattungsbezeichnung für eine bestimmte Art von Gebäck", erklärte Gerichtssprecher Reinhard Hinger dem "Neuen Volksblatt".
Backaldrin-Geschäftsführer Wolfgang Mayer kündigte an, Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof einzulegen. Bis zu einer oberstgerichtlichen Entscheidung bleibe Kornspitz in Österreich eine eingetragene Marke und die Bezeichnung dürfe nur mit Zustimmung von Backaldrin verwendet werden.
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