Den Schaden könnte laut Andreas A. ein Motorrad, das auf sein geparktes Auto gefallen ist, verursacht haben. Das hält auch seine Werkstätte für wahrscheinlich. In diesem Fall wäre der Burgenländer auch versichert. Das Problem ist nur, dass seine Versicherung ganz andere Vorstellungen davon hat, wie die Kratzer auf der Motorhaube von Herrn A. entstanden sein könnten. Sie weigert sich deshalb, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen.
Ein Parkschaden könne aus technischer Sicht ausgeschlossen werden, teilte uns die Uniqa zunächst auf Anfrage mit. Durch die Kaskoversicherung wären auch Schäden durch Vandalismus gedeckt. Aber auch den schließt ein Gutachter der Versicherung als Ursache aus. Die Kratzer am Fahrzeug seien durch den Kontakt mit einem schmalen, harten, aber doch elastischen Gegenstand entstanden. Der Verlauf sei untypisch für einen Parkschaden. Gegen einen Vandalismusschaden sprechen die starken Deformationen und die starke Richtungsumkehr eine längeren Kratzers.
Als Versicherungsnehmer kann man also nur hoffen, dass etwaige Vandalen oder Parkschaden-Verursacher diese Regeln beachten. Damit man eine Chance auf eine Kaskoleistung hat...
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