Ex-Weltklasse-Torhüter
Der 26-jährige Kühlbox-Fahrer müsse sich vor Gericht verantworten, weil er ohne Führerschein auf der Straße war und ein nicht zugelassenes und nicht versichertes Fahrzeug gelenkt habe.
"Solche Vehikel können nur auf Privatgelände gefahren werden, weil sie eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen", erläuterte der Polizist Nils Uellendahl. Ob die Kühlbox mit Bier oder Softdrinks gefüllt war, ließen die Beamten offen.
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