Vor vielen Jahren ist die Tante einer Leserin aus Wien jung verstorben. Der Onkel, sprich trauender Witwer, hat damals eine schöne Ruhestätte anfertigen lassen. Mit einem großen Marmor-Grabstein und der dazu passenden Einfassung aus demselben Material. Im kommenden Jahr steht die Verlängerung des Grabes an. "Meine Mama, also die ältere Schwester der Verstorbenen, hat bei der Gemeinde in Niederösterreich bekannt gegeben, dass wir für das Grab weiter bezahlen möchten, da auch mein Onkel mittlerweile verstorben ist. Da wir die letzte Ruhestätte auch immer gepflegt haben, sind wir auch zum Friedhof gefahren", so unsere Leserin. Doch dort war nur mehr ein Haufen Erde, ohne Grabstein und ohne Einfassung.
Die zweite Frau des Onkels hat den Marmor in der Zwischenzeit nämlich verkauft. Laut Gemeinde ist das gesetzlich erlaubt, da das Benützungsrecht nach dem Tod auf die Erben übergeht. Und da der Onkel bis zu seinem Tod mit seiner zweiten Ehefrau verheiratet war, ist sie auch Erbin des Grabsteins. "Dass aber wir, als die wirklichen Angehörigen, nicht einmal informiert werden müssen, ist einfach unfassbar!"
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