Huth hatte Cosby beschuldigt, sie im Jahr 1974 sexuell missbraucht zu haben. Seit den mutmaßlichen Vorfällen seien 40 Jahre vergangen und damit seien die Anschuldigungen verjährt, erklärte der stellvertretende Bezirksstaatsanwalt Victor Rodriguez zur Begründung. Zudem habe bereits 1974 gegolten, dass derlei Vorwürfe eine Verjährungsfrist von drei Jahren haben.
Huth hatte ihre Klage beim Gericht in Los Angeles Anfang Dezember eingereicht. Sie wirft Cosby darin vor, sie als 15-Jährige sexuell missbraucht zu haben. Der Fernsehstar soll Huth nach deren Aussage damals in die Villa des "Playboy"-Gründers Hugh Hefner mitgenommen und in einem Schlafzimmer sexuell bedrängt haben. Sie sei bis heute traumatisiert, gab Huth an. Cosby hatte wenige Tage später eine Gegenklage eingereicht und Huth unter anderem versuchte Erpressung vorgeworfen.
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