Während des Zweiten Weltkrieges war Peter N. (Name von der Redaktion geändert) im Widerstand tätig und ist in ein Konzentrationslager verschleppt worden. Für sein Engagement hat er später von der Republik Deutschland eine sogenannte Verfolgten-Rente zugesprochen bekommen. Diese wird dem heute 87-Jährigen seit den Siebzigerjahren überwiesen.
"Ich habe den Bezug immer bei meiner Steuererklärung angegeben, aber auch darauf hingewiesen, dass ich nie in Deutschland gearbeitet habe. Das Finanzamt hat es nie für notwendig erachtet, näher nachzufragen, sondern mir Steuern vorgeschrieben", erklärt Herr N. Als braver Staatsbürger hat er diese auch immer bezahlt.
Völlig umsonst, wie er vor Kurzem erfahren hat. Denn für die Verfolgten-Rente sind weder in Deutschland noch in Österreich Steuern fällig. Das Finanzamt ist sich dazu keiner Schuld bewusst. "Im vorliegenden Fall bestand für das Finanzamt kein Grund, an den von Herrn N. in den Abgabenerklärungen getätigten Angaben zu zweifeln", teilte uns das Finanzministerium mit. Die Verpflichtung der Abgabebehörden, Abgabenerklärungen zu prüfen, bedeute nicht, dass sämtliche Angaben einer Partei zu verifizieren sind.
Die falsch eingehobene Steuer wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben aber nur für fünf Jahre rückwirkend erstattet. "Ich bin trotz meines hohen Alters noch immer berufstätig und wurde für meine Verdienste sogar mit dem Goldenen Ehrenzeichen der Rebuplik Österreich ausgezeichnet. Aber gleichzeitig wurde ich um einen Teil meines Einkommens betrogen", ist Herr N. zerknirscht.
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