Urteil gefällt

Geisterfahrerin wird in Anstalt eingewiesen

Österreich
06.02.2006 16:22
Eine Geisterfahrerin aus Linz hatte am 21. Dezember 2003 auf der Westautobahn A1 in Salzburg bei Thalgau (Flachgau) einen tragischen Verkehrsunfall ausgelöst. Ein 21-jähriger Autofahrer aus Mondsee (OÖ) kam dabei ums Leben, ein weiterer wurde schwer verletzt. Das Schöffengericht leistete dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher Folge.

Die mittlerweile 29-jährige Studentin musste sich am Montag, am Landesgericht Salzburg wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten. Die Oberösterreicherin war mit einem BMW gegen 9.30 Uhr in Richtung Wien unterwegs. Kurz vor der Ausfahrt Mondsee wendete sie ihren Wagen mitten auf der Fahrbahn und fuhr zurück. Ein plötzlich auftretender, schizophrener Schub hatte laut Gerichtspsychiater Bernhard Mitterauer das waghalsige Umkehrmanöver ausgelöst.

Zwei Pkw frontal abgeschossen
Im Gemeindegebiet von Thalgau prallte der BMW frontal gegen zwei Pkw. Der Lenker eines Fiat Punto, ein 21-jähriger Mann aus Mondsee, starb im Spital. Der zweite Wagenlenker, ein Stadt-Salzburger, erlitt schwere Verletzungen. Seine Beifahrerin wurde wie die Unfallverursacherin leicht verletzt.

Einweisung in Anstalt
Da die Staatsanwaltschaft eine Einweisung in eine Anstalt für geistige abnorme, zurechnungsunfähige Rechtsbrecher beantragte, gilt die Oberösterreicherin als Betroffene und nicht als Angeklagte vor Gericht. Das Schöffengericht leistete dem Antrag Folge. Die Einweisung wurde allerdings bedingt auf eine Probezeit von fünf Jahren ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Studentin muss eine regelmäßige Psychotherapie in Anspruch nehmen und regelmäßig Medikamente einnehmen, so die Weisung des Gerichts. Zudem dürfe sie während der Dauer der Probezeit kein Fahrzeug lenken. Die Betroffene konnte sich an den Unfall nicht mehr erinnern.

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