"Ich wollte meine Wohnverhältnisse verbessern", erläuterte der 47-Jährige einem Schöffensenat. Der Mann wohnte an einer Ausfallstraße in Wien-Liesing und ertrug den Lärm nicht mehr. Er entschloss sich daher, im Wienerwald ein Haus zu bauen, wobei er davon ausging, dass sich dieses Projekt weitgehend mit dem Verkauf seines Elternhauses in Perchtoldsdorf finanzieren ließ.
"Habe leider den leichten Weg genommen"
Ein Irrtum, wie sich herausstellen sollte. "Das Ganze ist leider ausgeufert", gab der Banker zu Protokoll. Eine Hangrutschung, Probleme mit dem Kanalanschluss und der Einbau zusätzlicher Stützmauern hätten Löcher in sein Budget geschlagen. Als auch sein Kreditrahmen gesprengt war, begann er ab dem Jahr 2006, sich an fremdem Vermögen zu vergreifen.
Der Banker verwaltete in seiner Filiale eine ganze Reihe von Wertpapierdepots. Bei betagten Kunden, die vermögend waren und kein Online-Banking betrieben und demnach keinen laufenden Überblick über ihre aktuelle Finanzlage hatten, zweigte er Beträge ab und leitete diese auf ein eigens angelegtes Zwischenkonto um. "Ich habe leider den leichten Weg genommen", stellte der 47-Jährige fest.
Prüfung "in diesem Bereich" nicht sehr ausgeprägt
Das Geld floss nicht nur in den Hausbau. Auch die Ehefrau durfte sich freuen - ihr kaufte der Banker zwei Rennpferde und einen Audi Q5. Erst im Herbst 2013 flogen die Malversationen auf, der Filialleiter wurde im November festgenommen. "Dass das keiner kontrolliert hat", wunderte sich Richter Georg Olschak. "Da denk ich mir als Bankkunde schon, das kann nicht wahr sein."
In diesem Bereich sei die Prüfung nicht stark ausgeprägt, belehrte ihn der Angeklagte, der mittlerweile seinen Job los ist. Die internen Prüfer würden sich hauptsächlich darauf konzentrieren, die den Kunden eingeräumten Überziehungsrahmen zu überwachen. Die Kunden wiederum "haben einfach nicht drauf geschaut", sagte der 47-Jährige.
Alleinverwertungsrecht für Liegenschaft hat nun die Bank
Bei der Strafbemessung waren der lange Deliktszeitraum und der hohe Schaden erschwerend. Mildernd wurden demgegenüber die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis sowie die Bereitschaft zur Schadensgutmachung gewertet. Der 47-Jährige hat seinem ehemaligen Arbeitgeber, der den Kunden die abhandengekommenen Beträge ersetzen musste, ein Alleinverwertungsrecht für die Liegenschaft im Wienerwald eingeräumt. Zudem hat er zwei Pkws veräußert und den Erlös von insgesamt 56.000 Euro der Bank überwiesen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der ehemalige Filialleiter erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
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