Je 6 Monate bedingt

Drei Schuldsprüche im Schaumparty-Prozess

Österreich
26.01.2006 12:16
Mit drei Schuldsprüchen wegen fahrlässiger Gemeingefährdung hat am Donnerstag in Eisenstadt der Prozess um den Tod einer 17-jährigen Burgenländerin nach einer Schaumparty im August 2004 geendet. Der Organisator der Party sowie der Besitzer der Anlage, der das Equipment zur Verfügung stellte und ein Mitarbeiter wurden zu je sechs Monaten bedingter Haft und Geldstrafen verurteilt.

Der für die Veranstaltung Verantwortliche wurde im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zwei Beschuldigte erbaten sich Bedenkzeit, der Anlagenbesitzer meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Der Anlagenbesitzer erhielt außerdem eine Geldstrafe von 2.400 Euro, der Organisator wurde zu 7.200 Euro, der Mitarbeiter zu 480 Euro verurteilt. Den Eltern des ums Leben gekommenen Mädchens wurde ein symbolischer Betrag von je 3.000 Euro zugesprochen.

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