Gesundheitsversorgung
Der für die Veranstaltung Verantwortliche wurde im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zwei Beschuldigte erbaten sich Bedenkzeit, der Anlagenbesitzer meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
Der Anlagenbesitzer erhielt außerdem eine Geldstrafe von 2.400 Euro, der Organisator wurde zu 7.200 Euro, der Mitarbeiter zu 480 Euro verurteilt. Den Eltern des ums Leben gekommenen Mädchens wurde ein symbolischer Betrag von je 3.000 Euro zugesprochen.
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