Gerichtsbeschluss
Belgien: Dutroux-Komplizin darf Kloster verlassen
Die 54-jährige Martin, die 2004 als Mittäterin zu 30 Jahren Haft verurteilt worden war, habe bereits einen neuen Aufenthaltsort vorgeschlagen. Nach Angaben des Gerichts soll dieser geheim bleiben, um Proteste der Bevölkerung zu vermeiden. Der neue Wohnort befinde sich jedoch weiter in Belgien, da Martin das Land nicht verlassen darf. Es wird spekuliert, Martin könne zu ihrem Sohn in die Ardennen ziehen oder bei einem Bekannten in der Region Namur unterkommen.
Im August 1996 war Martin gemeinsam mit dem Kinderschänder Dutroux verhaftet worden. Sie war im August 2012 entlassen worden und in einem Kloster in der Nähe von Namur untergekommen. Der Klarissinnen-Orden plant jedoch einen Umzug nach Brüssel und wollte die Ex-Frau jenes Mannes, der als meistgehasster belgischer Verbrecher gilt, nicht mitnehmen. Dutroux hatte in den 1990er-Jahren sechs Mädchen und junge Frauen entführt und vergewaltigt. Vier starben. Seine damalige Frau ließ zwei Mädchen in einem Kellerverlies jämmerlich verhungern.
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