"Es war Mord!", meinte Staatsanwältin Eva-Christine Schmid vor der Urteilverkündung. Sie verlangte "eine nicht zu milde Freiheitsstrafe, weil wir alle schon ein Mal verlassen worden sind und deswegen nicht einfach den anderen töten können."
In der Früh abgepasst
Die 47-jährige Frau hatte ihren Ehemann, mit dem sie sich offenbar auseinander gelebt hatte, aus ihrer Wohnung gewiesen und seinen mehrfach geäußerten Wunsch abgelehnt, wieder zu ihr und der gemeinsamen sieben Jahre alten Tochter ziehen zu dürfen. Am 5. Juli 2005 passte er die Frau in der Früh am Schwedenplatz ab, wo sie mit der Straßenbahn eintraf, um ihrer Arbeit nachzugehen. Sie war als Bedienerin in einem mehrere Häuser umfassenden Gebäudekomplex beschäftigt.
Der Mann redete auf sie ein, wollte sie wieder dazu bewegen, ihn aufzunehmen. Als sie sich weigerte, brachte er sie im Stiegenhaus unmittelbar vor dem ersten Büro, das sie aufräumen sollte, zu Tode. Anschließend stellte er sich der Polizei und meinte, er glaube, er habe seine Frau getötet.
„Kann mich an nichts mehr erinnern“
Vor dem Schwurgericht (Vorsitz: Wolfgang Fahrner) stellte der Angeklagte nun genau diese Absicht in Abrede. Er selbst gab zwar an, er könne sich an nichts mehr erinnern, sein Verteidiger betonte jedoch, er habe die Frau allenfalls verletzen wollen. Einwand der Staatsanwältin: "Da hätte eine Ohrfeige oder ein Faustschlag genügt."
Foto: Symbolbild
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