Drei Jahre Haft

Au-pair-Mädchen von Gastvater vergewaltigt: Urteil

Österreich
29.07.2014 15:26
Ein 38-jähriger Oberösterreicher, der im März ein damals 20-jähriges peruanisches Au-pair-Mädchen vergewaltigt hatte, ist am Dienstagnachmittag im Landesgericht Wels zu drei Jahren Haft - davon zehn Monate unbedingt - verurteilt worden. Der Gastvater bestritt die Tat, er gab nur einvernehmlichen Sex und eine Körperverletzung zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Anklage warf dem beschuldigten Unternehmer aus dem Bezirk Wels-Land vor, nach einer Feier stark alkoholisiert in das Zimmer der jungen Frau gekommen zu sein. Dann habe er sie misshandelt und vergewaltigt. Anschließend flüchtete die heute 21-Jährige durch ein Fenster und läutete bei Nachbarn Sturm, die Polizei wurde alarmiert. Das Opfer musste im Krankenhaus behandelt werden.

Die angeklagte Vergewaltigung bestritt der Mann. Die Körperverletzung, zu der er sich geständig zeigte, habe nichts mit dem Sex zu tun gehabt, es sei später dazu gekommen, so sein Verteidiger. Die Peruanerin soll die Liebesbekundungen des betrunkenen 38-Jährigen nicht erwidert haben. Laut dem Anwalt habe sich die Situation "aufgeschaukelt". Nach dem Geschlechtsverkehr wollte das Au-pair-Mädchen weg, der Beschuldigte sei von ihm gebissen worden. Daraufhin habe er es mehrmals ins Gesicht geschlagen.

Richterin: "Wir denken, er hat seine Lektion gelernt"
"Dass irgendwann einmal eine Freiwilligkeit im Spiel gewesen sein soll, erschließt sich uns nicht", betonte die Richterin. Sie verwies zudem darauf, dass sich zum Tatzeitpunkt auch die Frau des 38-Jährigen, hochschwanger mit Zwillingen, im Haus befand. Die Zukunftsprognose des Beschuldigten, dem bis zu zehn Jahre drohten, sei sehr gut, so die Richterin. "Wir denken, er hat seine Lektion gelernt."

Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen und zu drei Jahren Haft - davon zehn Monate unbedingt - verurteilt. Er muss zudem 7.000 Euro Schmerzensgeld leisten, 3.000 Euro hat er bereits gezahlt. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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