Seegrotten-Prozess

Prüfung und Wartung des Bootes unzureichend

Österreich
03.03.2006 17:39
Am Landesgericht Wiener Neustadt ist am Freitag der im Jänner begonnene Prozess rund um das Bootsunglück in der Seegrotte Hinterbrühl, das am 31. Mai 2004 fünf Touristen einer deutschen Reisegruppe das Leben gekostet hatte, fortgesetzt worden. Als letzter der fünf Beschuldigten befragt wurde jener niederösterreichische Landesbeamte, der 2003 die Verlängerung der Konzession für das Boot zu überprüfen hatte.

Er sei Verwaltungsbeamter und kein Schiffstechniker, erklärte der Angeklagte auf technische Fragen. Er war zwei Mal in der Seegrotte: 1993 und 2003 bei der Verlängerung der Bewilligung, wobei er das Boot nie voll beladen sah. Für die Vollbelastung von 28 Personen plus Schiffsführer sei ihm nur der rechnerische Nachweis vorgelegen. Bei der Besichtigung sah er nur die Plattform des Katamaran-Bootes, nicht aber den dritten Rumpf, der nach der Erstzulassung eingebaut worden war.

Außer dem Beamten der fahrlässigen Gemeingefährdung angeklagt sind der Bootsführer, die beiden Geschäftsführerinnen und der Betriebsleiter der Seegrotte, eines privaten Binnengewässers.

"Tausende Fahrten ohne Probleme"
Weiters sagten zwei langjährige Höhlen- und Bootsführer aus, dass sie mit dem Unglücksboot "Ilse", das an jenem Pfingstmontag kurz vor der Anlegestelle auf dem 1,5 Meter tiefen, unterirdischen See gekentert war, tausende Fahrten problemlos absolviert hätten. Eine eventuelle Rechtslastigkeit - weil auf der linken Seite durch den Einstieg weniger Sitzplätze waren - hätten sie durch Umverteilung der Passagiere ausgeglichen.

Auf einem Video, das der hinterbliebene Ehemann eines Opfers gedreht hatte, war die Rechtslastigkeit des Bootes an jenem Morgen deutlich erkennbar. So wären sie nicht gefahren, meinten die Zeugen nach Ansicht des Videos.

Urteil für Ende März erwartet
Zum weiteren Verhandlungsfahrplan erläuterte die Richterin, dass die Befragung der überlebenden Passagiere für den 28. März vorgesehen ist. Von da an sind durchgehend Verhandlungstage angesetzt, eine Urteilsverkündung ist laut Schober am 31. März geplant.

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