Gericht entschied:

“Mahü”-Falschparker muss Strafe nicht zahlen

Österreich
07.07.2014 19:27
Die Verkehrsberuhigung der Mariahilfer Straße ab Mitte August 2013 hat gerade am Beginn für jede Menge Chaos gesorgt. Verwirrung lösten u.a. die neuen Bodenmarkierungen für das Park- und Halteverbot in den Begegnungszonen aus. Ein Falschparker hat sich gegen einen Strafzettel zur Wehr gesetzt - mit Erfolg. Denn laut Wiener Landesverwaltungsgericht waren die Markierungen nicht deutlich erkennbar. Während die Wiener ÖVP die Entscheidung als "richtungsweisend" bezeichnete, gab man sich im Büro von Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou gelassen.

Freuen über die richterliche Entscheidung dürfte sich vor allem Herr K. Er stellte seinen Pkw am 17. Oktober 2013 nachmittags in der äußeren Begegnungszone der "Mahü" - auf Höhe Hausnummer 105 - ab und erhielt dafür eine Geldstrafe von 98 Euro, wie aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichts hervorgeht. Die Begründung: Herr K. hätte sein Fahrzeug mit allen Rädern auf dem Gehsteig abgestellt, was natürlich vorschriftswidrig gewesen sei.

Pönale erfolgreich bekämpft
Der Betroffene bekämpfte jedoch die Pönale - denn: K. habe laut Einspruchsbegründung sein Fahrzeug nicht wissentlich rechtswidrig abgestellt, da sich in diesem Bereich der Mariahilfer Straße baulich nichts verändert hatte. Die weißen und gelben Linien, die eine Vorziehung des Gehsteigs bzw. ein Park-und Halteverbot hätten anzeigen sollen, seien demnach widersprüchlich gewesen und insofern nicht ordnungsgemäß kundgemacht worden.

"Außerdem werden mit weißen Linien normalerweise Parkplätze kenntlich gemacht", sagte K.s Anwalt Heinz-Dietmar Schimanko am Montagnachmittag. Gelbe Schraffierungen oder gelbe Zickzack-Linien wären hier wesentlich eindeutiger gewesen.

Bodenmarkierungen laut Gericht nicht gut genug erkennbar
Das Gericht gab dem Falschparker, der die 98 Euro nun nicht berappen muss, recht, wie Beatrix Hornschall, Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts, bestätigte. Die wesentlichsten Gründe: Einerseits seien die Bodenmarkierungen "zum Tatzeitpunkt nicht deutlich als solche ersichtlich erkennbar" gewesen, heißt es im Erkenntnis. Andererseits habe es keine Verordnung durch die Magistratsabteilung 46 für die neue zusätzliche Gehsteigfläche gegeben. Eine solche sei jedoch nötig, wenn Gehsteige nicht baulich, sondern lediglich durch Bodenmarkierungen gekennzeichnet sind.

Verwunderung über fehlende Verordnung
Während sich Herr K. am Montag über die Entscheidung freute, sorgte diese im Wiener Rathaus für Verwunderung. Denn jene Verordnung, die das Gericht vermisst hat, gebe es sehr wohl, hieß es aus dem Büro von Vassilakou. Die Verordnung sei seit 16. August 2013 - also seit dem Zeitpunkt der Verkehrsberuhigung - in Kraft. Die zugrunde liegende Verhandlung habe am 15. Mai 2013 stattgefunden, versicherte ein Vassilakou-Sprecher. Warum diese dem Gericht nicht vorliege, könne er derzeit nicht sagen: "Wir werden dem nachgehen."

Einspruchsfristen bereits abgelaufen
Wer sich ebenfalls betroffen fühlt und seine Strafe im Nachhinein anfechten will, dürfte allerdings zu spät dran sein: Laut Anwalt des Falschparkers sind entsprechende Einspruchfristen bereits abgelaufen. Grundsätzlich zeigte man sich im Vassilakou-Büro ob des Gerichtserkenntnisses jedenfalls gelassen. Denn dieses habe keine grundsätzlichen Folgen für die derzeitige "Mahü"-Regelung.

Weniger entspannt gab sich indes Wiens ÖVP-Chef Manfred Juraczka. Er interpretierte die juristische Entscheidung als "richtungsweisend", zeige sich doch "wieder einmal, wie irreführend und sinnlos das Konzept der Begegnungszone auf der Mariahilfer Straße insgesamt ist". Nun sei es amtlich, dass "gepfuscht" worden sei, ließ der Stadt-Schwarze via Aussendung wissen.

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