Muttermord-Prozess

Neun Jahre Haft für Totschlag der Mutter

Österreich
16.01.2006 17:51
Der 24-jährige Wiener, der am 23. Juni 2005 in der Wiener Innenstadt seine Mutter erschlagen und ihre Leiche in einem Lagerraum im 16. Bezirk abgelegt hatte, ist im Straflandesgericht wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wies ihn das Schwurgericht im Hinblick auf das psychiatrische Gutachten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein.

Nach rund zweistündiger Beratung verneinten die acht Laienrichter mit 6:2 Stimmen die Mordanklage. Sie einigten sich darauf, dass die Tötung der Mutter in einer so genannten allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung erfolgt war und folgten damit der Argumentation von Verteidiger Peter Miklautz. Bei der Strafbemessung wurden dem 24-Jährigen das Geständnis sowie die schwierigen familiären Verhältnisse mildernd angerechnet. Erschwerend war demgegenüber "die brutale und grausame Vorgangsweise", wie die Vorsitzende in der Urteilsbegründung darlegte.

In Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen
Das verhängte Strafausmaß lag nur ein Jahr unter der vom Gesetz vorgeschriebenen Höchststrafe für Totschlag. Da der Sohn der Ärztin zudem in eine Sonderstrafanstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde, steht auch nicht fest, ob er nach Verbüßung der neun Jahre überhaupt auf freien Fuß kommt: Erst wenn ein Psychiater bestätigt, dass man in der Haft die festgestellte Persönlichkeitsstörung des Mannes therapeutisch so weit in den Griff bekommen hat, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht, darf er mit seiner Entlassung rechnen.

"Ich bin eigentlich dafür"
Dessen ungeachtet wollte der 24-Jährige das Urteil annehmen ("Ich bin eigentlich dafür"), wurde jedoch von seinem Verteidiger dazu bewogen, Bedenkzeit in Anspruch zu nehmen. "Warum soll ich es nicht annehmen?," fragte er sich, folgte schließlich aber doch dem Rat seines Anwalts. Staatsanwältin Gabriele Mucha gab vorerst keine Erklärung ab.

Der 24-Jährige wirkte bei der Urteilsverkündung sehr erleichtert. Einige Bekannte und Freunde, die den Prozess verfolgt hatten, riefen ihm aufmunternde Worte zu: "Wir denken an dich! Lass dich nicht gehen! Wir besuchen dich!"

Vater mit Urteil nicht einverstanden
Nicht einverstanden mit dem Prozessausgang war der Ehemann des Opfers, zugleich der Vater des Angeklagten. "Die Schweinehunde", schimpfte er nach der Urteilsverkündung vor dem Verhandlungssaal. Als sein Sohn abgeführt wurde, rief er ihm hinterher: "Du Schwerverbrecher! Ja, halt dir nur die Ohren zu!" Der 24-Jährige blieb darauf kurz stehen, schüttelte den Kopf und bemerkte: "Ich versteh dich ja."

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