Im Medienbereich

Strafe droht! Grödig erfüllt Stadionauflagen nicht

Sport
01.07.2014 13:52
Bundesligist Grödig und Erste-Liga-Klub Austria Lustenau haben Infrastruktur-Auflagen nicht rechtzeitig erfüllt – den beiden Teams drohen nun Sanktionen. Der Senat 5 werde über mögliche Konsequenzen umgehend entscheiden, so die Bundesliga am Dienstag. Schon am Mittwoch soll eine Entscheidung bekannt gegeben werden.

Die Bundesliga hatte im Rahmen der Lizenzierung im Frühjahr über acht Teams Infrastruktur-Auflagen verhängt. Während die Bundesligisten Admira Wacker Mödling (Flutlicht), Wiener Neustadt (Flutlicht) und Aufsteiger Altach (Flutlicht) sowie die Erste-Liga-Vereine Horn (Sitzplatz-Art), Hartberg (Zugang, Pressetribüne) und Kapfenberg (Flutlicht) diese fristgerecht bis zum 30. Juni erfüllten, war dies bei Grödig und Lustenau nicht der Fall.

Medieneinrichtungen nicht bestimmungsgemäß
In der Grödiger Untersbergarena sind die Medieneinrichtungen der Grund für eine mögliche Bestrafung. Das gilt auch für Lustenau, wobei die Vorarlberger auch eine Flutlicht-Auflage hatten. Die beiden Vereine hätten die Auflagen bis zum Ende der Frist am Montag noch nicht vollständig erfüllt, zudem sei bis dato auch kein bestimmungsgemäßes Ausweichstadion genannt worden, verlautete die Liga.

Laut den Disziplinarbestimmungen zum Lizenzierungsverfahren sind etwa eine Geldstrafe, eine Platzsperre oder ein Punkteabzug mögliche Konsequenzen, die beiden Teams könnten allerdings auch mit einer Verwarnung davonkommen. Bei der Bemessung der Sanktion werden die Faktoren Häufigkeit und Gewicht der früheren Verstöße des Klubs, Milderungsgründe und Schwere des Verstoßes berücksichtigt.

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(Bild: KMM)



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