Die Details

Ministerrat segnet “Hackler-Regelung” ab

Österreich
16.02.2006 15:52
Die geplante Schwerarbeiter-Regelung ist nun endgültig auf Schiene. Der gesetzliche Rahmen, der es Schwerarbeitern ermöglichen soll, schon mit 60 Jahren und mit geringeren Abschlägen in Pension zu gehen, wurde am Donnerstag im Ministerrat beschlossen. Gegenüber dem letzten Entwurf gab es noch eine zentrale Änderung: die eigentlich als Übergangsmodell gedachte Lösung wird nun zum Dauerrecht. Opposition und Gewerkschaft halten die Regelung für zu wenig weit gehend.

Zu den Details: Während der letzten 20 Jahre vor der Pension muss zehn Jahre lang Schwerarbeit geleistet worden sein. Der Pensionsantritt ist dann mit 60 Jahren möglich. Die Abschläge betragen 1,8 Prozent pro Jahr gegenüber einer Pension ab 65 Jahren, also maximal neun Prozent, wenn man mit 60 in den Ruhestand tritt. Im "normalen" Pensionsrecht betragen die Abschläge 4,2 Prozent pro Jahr.

Ursprünglich hätten diese Voraussetzungen nur bis 2019 gelten sollen, danach hätte es ein anderes Modell gegeben. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt hatte gegen diese Übergangslösung aber Bedenken angemeldet, welchen nun offenbar Rechnung getragen wurde.

Wer ein Schwerarbeiter ist, wird in einer Verordnung der Sozialministerin geregelt, die aber noch nicht vom Ministerrat beschlossen wurde. An den Definitionen soll sich aber gegenüber dem Entwurf nichts mehr ändern, hieß es. Als Schwerarbeit gelten u.a. besonders anstrengende Tätigkeiten (bei Frauen 1.400 bei Männern 2.000 Arbeitskalorien), sowie Nacht-, Wechseldienst, Arbeit im Pflegebereich, bei extremen Temperaturen sowie unter physikalischen und chemischen Einflüssen.

Geplant ist auch, dass es eine Schwerarbeiterregelung für die Exekutive geben soll. Diese wurde allerdings noch nicht im Detail fixiert und soll erst im in Ausarbeitung befindlichen Bundesmitarbeitergesetz kommen.

Opposition und Gewerkschaft halten die Regelung für zu wenig weit gehend. Den Schätzungen von Haubner, dass fünf bis sieben Prozent der Pensionisten Schwerarbeiter sein werden, schenkt man keinen Glauben.

Auch Antistalkinggesetz passierte Ministerrat
Der Ministerrat hat am Donnerstag auch die Antistalkingregelung beschlossen. Auf Basis des neuen Paragrafen 107a Strafgesetzbuch soll künftig "beharrliche Verfolgung" von Menschen durch Briefe, Telefonanrufe, SMS, E-Mails oder Auflauern mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden können. Vizekanzler Gorbach sprach nach dem Ministerrat von einem "Fortschritt im Justizbereich".

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele