Den Hinterbliebenen und Opfern des Amoklaufs wird das Leben aktuell zusätzlich schwer gemacht: Während ein Fälscher sie mit Briefen zu vermeintlich falschen gerichtsmedizinischen Gutachten schockte, teilte ihnen das Ministerium gestern mit, dass die versprochenen Hilfszahlungen vorübergehend nicht geleistet werden können.
Große Aufregung herrschte nach der „Krone“-Enthüllung rund um offensichtlich gefälschte Briefe an Hinterbliebene der Opfer des Amoklaufs und an Anwältin Karin Prutsch-Lang: Wie berichtet, versucht eine noch unbekannte Person, die Arbeit der Gerichtsmedizin zu verunglimpfen. Die Gutachten seien falsch ausgeführt worden.
Prutsch-Lang und die Med Uni legten die Briefe der Staatsanwaltschaft vor. „Das gerichtsmedizinische Gutachten liegt vor, jedoch das Schussgutachten noch nicht“, sagt Sprecher Christian Kroschl. Für Prutsch-Lang ist klar: „Die Diffamierungen sind sehr persönlich, meine Mandanten werden durch diese retraumatisiert. Ich vermute, dass diese sogar aufgrund des Detailwissens von einem Gerichtsmediziner verfasst worden sein könnten.“
Den Hinterbliebenen wurden nach der Tat unmittelbare Zahlungen versprochen. Bis jetzt ist nichts geschehen. Bei einem gestrigen Treffen hat man ihnen seitens des Innenministeriums mitgeteilt, dass es aufgrund von Zuständigkeitsproblemen zwischen den Ministerien noch dauern werde.
Anwältin Karin Prutsch-Lang
Was bei der Juristin, welche die Hinterbliebenen in einem Amtshaftungsverfahren vertritt, aktuell ebenso für Irritation sorgt: „Den Hinterbliebenen wurde nach der Tat unmittelbare Zahlungen versprochen. Bis jetzt ist nichts geschehen. Bei einem gestrigen Treffen hat man ihnen seitens des Innenministeriums mitgeteilt, dass es noch dauern werde.“
Das Innenministerium dementiert die Aussagen der Anwältin: „Für die Zuerkennung von Schadenersatzansprüchen ist das Sozialministerium zuständig. Durch das Innenministerium wurden die berechtigten Anliegen der Hinterbliebenen mit Nachdruck dem zuständigen Sozialministerium vorgetragen.“ Verwiesen wird dabei auf die Vollzugsklausel im Verbrechensopfergesetz.
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