Der 60-Jährige war am 7. November 2011 wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von vier Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Nach zwei Jahren kam im er Oktober 2013 wieder auf freien Fuß.
Das Berufungsverfahren war sehr wichtig für Murray, weil er mit einem Erfolg neue Chancen gehabt hätte, seine Zulassung als Arzt zurückzugewinnen. Parallel zum Berufungsverfahren gab es am Mittwoch eine Einigung zwischen dem Londoner Versicherer Lloyd's und den Nachlassverwaltern des verstorbenen Michael Jackson. So ließ Lloyd's seine Klage laut einem Bericht der Promi-Seite "TMZ" fallen und zahlte eine Abfindungssumme.
Versicherer hatte geklagt
Zuvor hatte der Versicherer geklagt, weil er die Versicherungssumme für die abgesagte "This Is It"-Tour des King of Pop nicht zahlen wollte. Man habe beim Abschluss des Versicherungsvertrags nicht wahrheitsgemäß auf die Fragen zum Gesundheitszustand des Entertainers geantwortet und Michael Jacksons ernsthafte Drogenprobleme nicht erwähnt.
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