Fahrlässige Tötung

Fünf Monate bedingt für Fürsorger

Oberösterreich
01.12.2005 19:33
Der Fürsorgebeamte hatte versagt, Martina (17) verhungerte hilflos zuhause in Wolfern. Wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen verurteilte das Gericht in Steyr den Leiter der Bezirks-Jugendwohlfahrt zu fünf Monaten bedingter Haft und 2700 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gänsehaut im Gerichtssaal, als Gertrude König (49) ihren Auftritt hat: Denn die vierfache Mutter ist offensichtlich wahnsinnig: „Der Herr spricht zu mir durch Zeichen. Er hat mir damals gesagt, dass Martina nicht im Spital behandelt werden darf. Das wäre auch so nicht gegangen, weil sie ja dauernd etwas zu essen und zu trinken brauchte.“ Schon Mitte der 90er Jahre litt der älteste Sohn unter massiven Essstörungen. König: „Möbeldämpfe hatten ihn vergiftet. Aber Gott hat ihn schließlich wieder geheilt.“

Der Leiter der Jugendwohlfahrt Bezirk Steyr-Land betreute die Familie seit 1995 - bis zu Martinas Tod im Mai 2004. Die überlebenden vier Söhne sind schwer traumatisiert, leiden immer noch. Der Älteste hat Wahnvorstellungen.

„Ich hab die akute Gefahr nicht erkannt“
Auftritt Pflegschaftsrichter - er war mit dem Fürsorger zwölf Tage vor Martinas Tod noch bei der Familie und sagt ehrlich: „Ich hab die akute Gefahr nicht erkannt.“ Weil ihn der zuständige Beamte nicht informiert hatte, dass Ärzte dauernd bei der Behörde anriefen und forderten, dass das Mädchen ins Spital eingewiesen werden muss…

Staatsanwältin Brigitte Loderbauer bezeichnete im Plädoyer den Beamten als „Drehscheibe“ des Falls: „Sein Nichtstun hatte entscheidenden Einfluss.“

Das Urteil: Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Ein strenger Spruch, aber nur eine milde Strafe - für ein junges Menschenleben.

 

 

Repro: Markovsky

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