4 Urteile ausständig

Prügel für Discobesucher: Türsteher verurteilt

Österreich
15.01.2014 17:34
Der Prozess gegen sieben Türsteher, die am 24. Dezember 2012 insgesamt neun Discobesucher verprügelt haben sollen, hat am Mittwochnachmittag am Landesgericht Linz mit einem Schuldspruch geendet. Ein Angeklagter wurde zu 720 Euro Geldstrafe und 200 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Zwei weitere Beschuldigte wurden freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die übrigen vier angeklagten Sicherheitsmänner müssen am 5. Februar erneut vor Gericht.

Die Verhandlung hatte mit Verspätung begonnen: Einer der insgesamt sieben Angeklagten, die teilweise bereits früher mit dem Gericht zu tun hatten, war nicht erschienen. Zu Beginn wurden Videoaufzeichnungen mehrerer Übergriffe gezeigt - zu erkennen war allerdings nur wenig. Ein Opfer wurde allerdings konkret. "Das war keine Watsche, mit der Faust war das", berichtete der Mann vor Gericht. Er erlitt bei der Attacke laut einem Gutachter eine Prellung des Unterkiefers, ihm musste ein Zahn gezogen werden.

Ein weiteres Opfer, ein 23-jähriger Mann, sagte aus, dass er von einem Sicherheitsmann ohne erkennbaren Grund zu Boden gerissen und dann aus dem Lokal begleitet worden sei. Als er gehen wollte, hätten ihn mehrere Personen attackiert und gegen den Rücken getreten. Die in diesem Fall drei Beschuldigten, die von Pöbeleien des Gastes gegen andere Besucher berichteten, wollten von Tätlichkeiten jedoch nichts wissen, die Verletzungen habe er sich vermutlich selbst zugezogen.

Discobesucher erlitt Rissquetschwunde an der Stirn
"Jetzt ist die Party vorbei für uns", erinnerte sich ein Zeuge an den Heiligen Abend 2012, an dem ein Freund in der Disco eine Rissquetschwunde an der Stirn erlitten hat. Einer der Beschuldigten soll den jungen Mann am Boden festgehalten haben, ein anderer versetzte ihm laut Anklage mehrere Faustschläge. Die Türsteher erklärten hingegen, sie hätten versucht, einen Streit zwischen zwei Gruppen zu schlichten.

Ein weiterer Augenzeuge berichtete ebenfalls von einem Vorfall, bei dem er verletzt worden war. Einer der Türsteher wiederum behauptete, dass der Gast selbst die Fäuste habe sprechen lassen und ihn verletzt habe. Er legte Fotos vor, die ihn mit Blessuren im Gesicht zeigen.

Der Beschuldigte, der eine Geldstrafe ausfasste, erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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