Urteil in Frankreich

Datenschutzbehörde belegt Google mit Höchststrafe

Web
09.01.2014 08:42
Frankreichs Datenschutzbehörde CNIL hat Google am Mittwoch mit der Höchststrafe von 150.000 Euro belegt, weil der US-Konzern die französischen Datenschutzgesetze nicht einhalte. Der Internetgigant muss darüber hinaus binnen acht Tagen eine Stellungnahme zu der CNIL-Entscheidung auf seiner französischen Homepage veröffentlichen.

Der Grund für die Strafen: Google hatte im vergangenen Jahr die bislang verstreut in seinen jeweiligen Diensten abgespeicherten Informationen der Nutzer – etwa Alter und Wohnort, aber auch persönliche Vorlieben, die anhand des Surfverhaltens ermittelt werden – durch die Einführung einer neuen Datenschutzrichtlinie in einem einzigen Nutzerprofil gebündelt – aus Gründen der Übersichtlichkeit und einfacheren Verständlichkeit für den Nutzer, wie es seitens des Internetkonzerns hieß.

Die Aktivitäten der Nutzer in der Suchmaschine, beim E-Mail-Dienst Gmail, dem sozialen Netzwerk Google+ und anderen Angeboten wie YouTube lassen sich dadurch seitdem verfolgen und ermöglichen es Google letztlich, gezielter Werbung zu schalten.

Die CNIL hatte Google aufgefordert, die Internetnutzer in Frankreich über den Umgang mit den persönlichen Daten zu informieren. Außerdem sollte das Unternehmen die Zustimmung der Nutzer einholen, bevor es sogenannte Cookies auf deren Computern speichert, die das Surfverhalten verfolgen und so gezielte Werbung ermöglichen.

Google hat sich bisher geweigert, auf die französischen Forderungen einzugehen. Das US-Unternehmen berief sich darauf, die EU-Regeln zum Schutz der Privatsphäre einzuhalten.

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