Endgültig alles fix

Behörde bewilligt Formel-1-Wochenende in Spielberg

Sport
03.01.2014 10:06
Jetzt ist auch das letzte Hindernis für die Rückkehr der Formel 1 nach Spielberg in der Steiermark aus dem Weg geräumt: Wie die Bezirkshauptmannschaft Murtal am Freitag erklärte, wurde die Veranstaltung von 20. bis 22. Juni 2014 nach dem steirischen Veranstaltungsgesetz genehmigt. Demnach liegt der Bescheid für die Großveranstaltung mit maximal 225.000 Besuchern vor. Anrainer hatten keine Parteienstellung, Einspruchsrechte gibt es nicht.

Die Bewilligung erfolgte nach dem steirischen Veranstaltungsgesetz, das ob der fehlenden Anrainer- und Einspruchsrechte nicht unumstritten ist und sich im Wesentlichen auf Sicherheitsfragen beschränkt. Im Vorfeld hatte es daher Veranstalter-Befürchtungen gegeben, dass ein Verfahren nach dem UVP-Gesetz notwendig wäre, was allein schon wegen des Fristenlaufes die Großveranstaltung infrage gestellt hätte. Die Behördenjuristen vertraten aber die Auffassung, dass sich die Veranstaltung innerhalb des gültigen UVP-Bescheides bewegt - also die Jahresgesamtbelastung an Lärm und durch insgesamt erlaubte 510.00 Besucher nicht überschritten wird.

Anrainer-Ombudsmann: "Die Formel 1 wird heuer fahren"
Anrainer-Ombudsmann Karl Arbesser sieht das Vorgehen nach dem Veranstaltungsgesetz 2012, das eigentlich für die Ski-WM in Schladming geschaffen wurde, "höchst problematisch". Es sei rechtlich sehr fragwürdig, dass derartige Bewilligungen "ohne Überprüfung irgendeiner Umweltauswirkung" erfolgten. Ihm gehe es aber nicht um die Verhinderung der Formel 1, sondern um die Belastung des Raumes das ganze Jahr über, so Arbesser: "Die Formel 1 wird heuer fahren und auch nächstes Jahr."

Formel 1 in Spielberg längerfristig außer Streit?
Dass die F1 in Spielberg damit längerfristig außer Streit gestellt ist, wollen bzw. können auch die Behördenjuristen nicht garantieren. So ist etwa eine UVP-Teilabnahme der Tribünen noch ausständig und eine erforderliche Anpassung der Betriebsstättenbewilligung – ein Verfahren, in dem Sachverständige und Landesumweltanwaltschaft beigezogen werden - steht ebenfalls im Raum. Außerdem könnte eine Individualbeschwerde gegen das Veranstaltungsgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof, eine allfällige Behebung und dann notwendige Adaptierungen aufwerfen.

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(Bild: KMM)



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