Vor laufender Kamera hatte Pocher während einer "Wetten, dass..?"-Sendung im vorigen Januar zu der 29-jährigen Dana Gottschalk - sie ist mit Tommy nicht verwandt - gesagt: "Du siehst ganz schön alt aus für dein Alter." Danach empfahl er ihr eine Schönheitsoperation. Dies sei eine "schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts", urteilte das Gericht.
Sie wollte 35.000 Euro
Pocher habe die Frau aus einer "überlegenen Position heraus grundlos und bewusst mit herabsetzenden Äußerungen überzogen", sagte Richterin Dorothea Wevell von Krüger. Es sei ihm nur darum gegangen, "sich auf ihre Kosten vor einem Millionenpublikum zu profilieren". Pocher habe die Frau in der Öffentlichkeit bloß gestellt. Während einer "Wetten, dass..?"-Show habe sie nicht mit einer solchen Attacke rechnen müssen. Für den "Witz" hatte sie ursprünglich 35.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Die Richterin bezeichnete das jedoch als "weit überhöhte Forderung".
Die Anwälte beider Streitparteien kündigten an, sie wollten eine Berufung prüfen. Pocher selbst war nicht zu einem Kommentar bereit.
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