Acht Jahre Haft

Lebensgefährtin vergewaltigt: Gastwirt verurteilt

Österreich
11.12.2013 13:02
Ein 37-jähriger Gastwirt, der am 3. März 2012 in seiner Wohnung in Wien-Alsergrund seine Lebensgefährtin vergewaltigt und ihr schwere Verletzungen zugefügt hatte, ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem muss er der 29 Jahre alten Frau 4.100 Euro Schmerzensgeld zahlen und sämtliche Kosten für allfällige Folgeschäden ersetzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut Anklage hatte der 37-Jährige seine damalige Lebensgefährtin nach einer durchzechten Nacht malträtiert, weil er sie eines Techtelmechtels mit einem anderen Mann verdächtigte. Konkret zwang er die 29-Jährige zunächst, sich auszuziehen und ins Bett zu legen, wo er dann mit Fäusten auf sie einschlug und sie auf eine Weise vergewaltigte, die Richterin Eva Brandstetter "besonders grausam und sadistisch" nannte: "Das ist weit über das Ausmaß hinausgegangen, mit dem wir hier üblicherweise zu tun haben."

Anklägerin: "Er hat sie maximal malträtiert"
Die Frau, die vier Jahre lang mit dem Mann zusammen war, erlitt unter anderem einen Pneumothorax, der laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten eine Folge des Umstands war, dass der 37-Jährige sie in Bauchlage gedreht hatte und ihr in den Rücken gesprungen war.

Daneben zählte Staatsanwältin Gabriele Müller-Dachler an weiteren Verletzungen einen multiplen Nasenbeinbruch, eine Fraktur des Jochbeins, Prellungen und Hämatome am ganzen Körper und im Vaginal-und Analbereich auf. Die 29-Jährige wies sogar Bisswunden am Rücken auf. "Er hat sie maximal malträtiert", fasste die Anklägerin zusammen.

Beschuldigter: "Wir haben ganz normalen Sex gehabt"
"Wir haben ganz normalen Sex gehabt", behauptete demgegenüber der Angeklagte. Danach habe man ferngesehen. Seine Freundin habe ihm dann jedoch unterstellt, ein Verhältnis mit seiner Kellnerin zu haben. "Auf einmal habe ich rot gesehen", räumte der Gastwirt ein, er habe in dieser Situation die Fäuste sprechen lassen.

Und weiter: "Aber wo ich das Blut gesehen habe, habe ich eh gesagt, sie soll sich waschen gehen." Gebissen habe er die Frau nur deshalb, "weil ich so aufgeregt war, wie sie mich immer wieder auf diese Person angesprochen hat, mit der nix war".

Bei der Strafbemessung waren zwei Vorstrafen wegen Körperverletzung zulasten der Frau erschwerend, die sich erst nach der inkriminierten Vergewaltigung endgültig vom Angeklagten getrennt hatte. Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig. Der Gastronom meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

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