Suizid der Schwester

Rechtsstreit nach Kate-Scherzanruf beigelegt

Stars & Society
05.12.2013 14:32
Ein Jahr nach dem Selbstmord einer britischen Krankenschwester infolge eines Telefonstreichs hat die beteiligte australische Moderatorin Mel Greig einen Rechtsstreit mit ihrem Arbeitgeber wegen der Affäre beigelegt. Zugleich wurde bekannt gegeben, dass Greig zum 31. Dezember gekündigt habe.

Nachdem die Moderatorin Southern Cross Austereo verklagt hatte, räumte die Mediengruppe in einer am Mittwochabend verbreiteten Erklärung ein, dass Greig nicht für die Ausstrahlung des Scherzanrufs verantwortlich gewesen sei. 

Greig und ihr Moderatorenkollege Michael Christian hatten sich im Dezember 2012 bei einem Anruf bei einem Londoner Krankenhaus, das die Ehefrau von Prinz William wegen starker Schwangerschaftsbeschwerden behandelt hatte, als Königin Elizabeth II. und Prinz Charles ausgegeben. Eine Krankenschwester hatte entgegen der Vorschriften Auskunft über den Zustand der schwangeren Herzogin Kate gegeben. Ihre Kollegin Jacintha Saldanha, die den Anruf durchgestellt hatte, nahm sich wenige Tage später das Leben.

Telefonstreich unverändert ausgestrahlt
Bevor der Telefonstreich ausgestrahlt worden sei, habe Greig Änderungen an der Aufnahme angeregt, erklärte Southern Cross Austereo nun. Der Sender 2Day FM habe aber entschieden, die Aufnahme unverändert zu senden. Southern Cross Austereo hob zugleich hervor, dass die Mediengruppe "zu jeder Zeit die volle Verantwortung für den Scherzanruf" übernommen habe und "die tragischen unvorhersehbaren Folgen zutiefst" bedauere.

Nach der heftigen Kritik an ihr wegen des Telefonstreichs ließ Greig die Arbeit lange Zeit ruhen und verklagte ihren Arbeitgeber. Nach Angaben der Mediengruppe wurde der Streit nun gütlich beigelegt. Zudem wurde darauf verwiesen, dass Southern Cross Austereo eine "substantielle" Summe an einen Fonds gezahlt habe, der Saldanhas Familie finanziell unterstützen soll. Außerdem wollten sich sowohl die Mediengruppe als auch Greig weiter an der Aufklärung der Vorfälle beteiligen.

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