Rechtsextremer

Drei Jahre Haft für Holocaust-Leugner Irving

Österreich
20.02.2006 21:38
Der britische Holocaust-Leugner David Irving ist am Montagabend im Wiener Straflandesgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden. Das Schwurgericht (Vorsitz: Peter Liebetreu) verhängte über den 67-Jährigen nach Paragraf 3g Verbotsgesetz drei Jahre unbedingte Haft - bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Irving zeigte sich vom Strafausmaß erschüttert ("Ich bin geschockt, ich bin sehr geschockt") und kündigte Rechtsmittel - Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde - an. Er hatte im November 1989 bei Vorträgen in Wien und Leoben die Existenz von Gaskammern in Auschwitz bestritten und behauptet, die Pogrome der so genannten Reichskristallnacht wären von als SA-Männern verkleideten Unbekannten verübt worden.

Frühere Aussagen revidiert
Vor Gericht präsentierte sich Irving als nach außen hin geläuterter, um Faktentreue bemühter Historiker, der grundsätzlich nicht mehr an den Gaskammern und der Massenvernichtung der Juden während der NS-Zeit zweifle. Die Ansichten, die er bei den inkriminierten Vorträgen vertreten hatte, revidierte er: "Diese Meinung war falsch. Das habe ich in Etappen über die letzten Jahre festgestellt."

Im Rahmen seiner zweistündigen Einvernahme nahm Irving die gegenständlichen Zitate mitunter zwar deutlich zurück - so betonte er immerhin, die "meisten Verbrechen" während der Novemberpogrome wären von der SA verübt worden -, begann nach einem groben, pauschalen Rückzieher dann aber oft zu differenzieren.

Als die Rede auf die Gaskammern kam, rechtfertigte er beispielsweise seine ursprünglichen Zweifel mit einem Zitat, das er in einem handschriftlichen Vermerk gefunden habe: "Hätte ich das nicht zitieren sollen als Historiker? Rückschauend würde ich sagen, ich habe zu viel Wert auf dieses Dokument gelegt." Er betrachte sich nicht als Holocaust-Leugner, betonte Irving: "Ich zweifle nur Einzelheiten an."

Tatwiederholung und Vorbildwirkung erschwerend
Staatsanwalt Michael Klackl nahm dem 67-Jährigen seine späte Einsicht nicht ab. Das Geständnis bewertete der Ankläger als "bloßes Lippenbekenntnis". Irving habe sich "als reumütiger Sünder in Szene gesetzt", während er seit 30 Jahren an seinem falschen Geschichtsbild festhalte und dieses "mit missionarischem Eifer" verbreite.
Diese Auffassung teilte auch das Gericht. "Das Geständnis ist uns nicht reumütig erschienen und daher nicht besonders in die Strafbemessung eingeflossen", hieß es in der Urteilsbegründung. Erschwerend waren demgegenüber die mehrfache Tatwiederholung sowie die besondere Stellung Irvings innerhalb der rechtsextremen Szene: "Er ist kein gewöhnlicher Wiederbetätigungs-Angeklagter. Hier sitzt ein Mann, der in seiner Funktion als Historiker eine Vorbildwirkung missbraucht hat."

U-Haft wird angerechnet
Die am 11. November 2005 über den 67-Jährigen verhängte U-Haft wird Irving auf seine Freiheitsstrafe angerechnet. Er bleibt in jedem Fall bis zum Rechtsmittelverfahren in Haft.

Foto: Andi Schiel

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