"Gegen die betroffene Ärztin wurde ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien eingeleitet. Das ermöglichte der MA 40, im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens den vorläufigen Entzug der Berufsberechtigung zu überprüfen. Als Ergebnis hat die Magistratsabteilung am 7. November aufgrund von Gefahr in Verzug mit sofortiger Wirkung ein temporäres Berufsverbot verhängt", hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme der Behörde.
Die endgültige Entziehung der Berufsberechtigung kann allerdings nur von der Österreichischen Ärztekammer ausgesprochen werden. Deren Disziplinaranwalt prüft die Causa derzeit, um über die Sanktionen zu entscheiden. Wann ein Ergebnis zu erwarten sei, konnte ein Kammersprecher am Freitag nicht beantworten.
Die betroffene Medizinerin soll - wie berichtet - in den vergangenen drei Jahren Krebs-Vorsorgeuntersuchungen bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) in Rechnung gestellt haben, ohne dass Befunde der Abstriche nachweisbar sind. Betroffen sind demnach 826 Frauen. Die WGKK hat den Vertrag mit der Gynäkologin inzwischen gekündigt.











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