Österreich, das Burgenland und die GraWe hatten gegen diese Entscheidung beim erstinstanzlichen Gericht der Europäischen Union geklagt und nach einer Niederlage im Vorjahr Berufung beim Europäischen Gerichtshof eingelegt. Der EuGH lehnte sämtliche Klagen nun endgültig ab.
Das Land Burgenland hatte die Bank 2006 um 100,3 Millionen Euro an die GraWe verkauft. Ein ukrainisch-österreichisches Konsortium kam nicht zum Zug, obwohl es mit 155 Millionen Euro um 54,7 Millionen Euro mehr geboten hatte. Der unterlegene Bieter beschwerte sich bei der EU-Kommission. Diese verpflichtete die Republik Österreich, von der GraWe die Kaufpreisdifferenz zurückzufordern, da es sich dabei um eine unerlaubte staatliche Beihilfe handle. Der Auffassung der Kommission schloss sich auch das erstinstanzliche Gericht an, woraufhin sich Österreich, das Burgenland und die GraWe an den Europäischen Gerichtshof wandten.
Konkret bedeutet das Urteil des EuGH, dass nun die 54,7 Millionen Euro an Staatshilfe von der GraWe an die Republik zurückbezahlt werden müssen.











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