"Weil unsere Tochter behindert ist, müssen wir 210 Euro pro Monat für den Besuch des verpflichtenden Kindergartenjahres zahlen", schrieb der Vater an die Ombudsfrau. Wäre die Tochter ohne Beeinträchtigungen, wäre kein Beitrag der Eltern zu leisten. Kein Wunder, dass sich der Vater fragt: "Gleichbehandlung? Chancengleichheit?"
Das kleine Mädchen leidet an spastischen Lähmungen. Bisher besuchte es den Kindergarten in der Heimatgemeinde Schenkenfelden, der nicht behindertengerecht ist. Grund für den Wechsel in den Kindergarten der Diakonie in Gallneukirchen ist aber die Arbeitszeit der Mutter – 7:30 bis 17 Uhr, freitags bis 15 Uhr. Eine übliche Dienstzeit, die mit der Öffnungszeit des alten Kindergartens aber nicht kompatibel ist.
Der Vater arbeitet als Pfleger im Turnusdienst
Der neue Kindergarten, neben der Arbeitsstelle der Mutter gelegen, ist nicht nur behindertengerecht, es werden sogar Therapien angeboten. Auch die Großeltern wohnen in Gallneukirchen und können bei Bedarf einspringen. Schenkenfelden muss – aufgrund eines Bescheides des Landes Oberösterreich – für die kleine Gemeindebürgerin nun einen Gastbeitrag an Gallneukirchen entrichten, allerdings nur für einen "normalen" Kindergartenplatz.
"Es wurde nicht berücksichtigt, dass es sich um ein Kind mit besonderen Bedürfnissen handelt. In diesem Fall verdreifacht sich der Gastbeitrag", berichtet der Vater. Zwei Drittel, 210 Euro, müssen die Eltern aber selbst bezahlen.
Bei den zuständigen Stellen hieß es, sie sollten froh sein, dass zumindest ein Drittel bezahlt wird.











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