Auto stürzte in Bach

18-Jährige starben bei Unfall: Lenkerin verurteilt

Österreich
02.09.2013 12:20
Eine 19-jährige Studentin ist am Montag in Salzburg wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die junge Frau hatte am 12. Mai 2012 in Nußdorf im Flachgau einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Besonders tragisch: Bei den beiden Todesopfern handelte es sich um zwei Freundinnen der geständigen Studentin. Die beiden 18-jährigen Mädchen waren im Wagen gesessen, den die Angeklagte gelenkt hatte. Das Auto geriet ins Schleudern und stürzte in einen Bach. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Angeklagte wirkte bei der Gerichtsverhandlung gefasst. Sie hatte nach dem Unfall, bei dem sie selbst verletzt wurde, mit schweren psychischen Problemen zu kämpfen. "Meine Mandantin ist geständig. Es tut ihr überaus leid", sagte ihr Verteidiger.

Freundinnen starben im Spital
Das Auto war in der Nacht des Vorfalls gegen Mitternacht auf der Göminger Landesstraße in einer Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn geraten. Der Wagen durchbrach eine Schutzplanke, hob wie auf einer Schanze ab und landete auf dem Dach liegend im 1,80 Meter tiefen Bachbett.

Die Lenkerin konnte den Wagen trotz ihrer Verletzungen noch aus eigener Kraft verlassen und die Rettungskräfte alarmieren. Ihre beiden Freundinnen blieben bis zu ihrer Bergung unter Wasser. Sie wurden reanimiert, starben aber wenig später im Krankenhaus.

19-Jährige war zu schnell unterwegs
Ausschlaggebend für die Verurteilung war die überhöhte Geschwindigkeit, mit der das Auto auf der regennassen Fahrbahn unterwegs war. Laut Strafantrag fuhr die Lenkerin 90 bis 98 km/h, erlaubt waren aber nur 70 km/h.

Jedem Elternteil der verstorbenen Schülerinnen wurde ein Teiltrauerschmerzensgeld von 5.000 Euro zugesprochen, in Summe 20.000 Euro. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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