"Absichern wollen"

Frau überprüfte Verehrer per Abfragesystem: Urteil

Österreich
02.08.2013 13:32
Dass sie ihren Liebhabern misstraute, hat am Freitag eine Gerichtsbedienstete auf die Anklagebank gebracht. Die heute 46-Jährige hatte in den Jahren 2002 und 2009 ihre damaligen Lebensgefährten "überprüft", indem sie jeweils das elektronische Abfragesystem der Justiz missbrauchte und verbotene personenbezogene Daten recherchierte. Sie wurde rechtskräftig zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.

"Ich hab' den Männern nicht vertraut. Bis heute nicht", gab die Angeklagte zu Protokoll. Das Misstrauen der Gerichtsbediensteten war in beiden Fällen auch gerechtfertigt. Dank der verbotenen Recherche erwies sich, dass Liebhaber Nummer 1, den sie übers Internet kennengelernt hatte, nicht geschieden, sondern verheiratet war. Außerdem war er um fünf Jahre älter als er der Frau vorgemacht hatte.

Gegen Liebhaber Nummer 2, der ihr in einer Diskothek begegnet war und dessen Spielschulden die Frau stutzig machten, waren ein Strafverfahren und etliche Exekutionen anhängig.

Richter: "Sie waren skeptisch - wie Frauen halt sind"
"Ich weiß, dass es nicht schön war", zeigte sich die 46-Jährige reuig. "Ich habe mich absichern wollen." Die alleinerziehende Mutter wollte ihre Tochter "schützen" und handelte "aus Sorge, nicht aus Neugierde", wie ihre Verteidigerin erklärte. Das Vorgehen sei "nur aus Verantwortung" gegenüber dem minderjährigen Mädchen erfolgt. Auch Strafrichter Peter Liebetreu begegnete der 46-Jährigen durchaus mit Wohlwollen: "Sie waren skeptisch - wie Frauen halt sind."

Dass sie damals allerdings ausgerechnet ihrem Ex-Liebhaber erzählte, was und vor allem mit welchen Mitteln sie Persönliches über den aktuellen Verehrer herausgefunden hatte, bezeichnete der Richter wörtlich als "dümmer als die Polizei erlaubt": Der Ex zeigte die Gerichtsbedienstete postwendend an.

Die 46-Jährige wurde wegen Amtsmissbrauchs verurteilt, wobei das Gericht bei der Strafbemessung beide Augen zudrückte. Unter Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechts kam sie mit drei Monaten bedingt deutlich unter der Mindeststrafe von sechs Monaten davon.

Angeklagte: "Ich bin gern allein, ich brauche niemanden"
"Ich nehme an, dass Sie daraus gelernt haben", bemerkte Liebetreu abschließend. "Ich bin gern allein, ich brauche niemanden", stellte die Frau trocken fest. Im noch folgenden Disziplinarverfahren dürfte die 46-Jährige gute Chancen haben, ihren Job nicht zu verlieren.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele