Telekom-Prozess

BZÖ-Anwalt: “Aufgezwungene Bereicherung”

Österreich
18.07.2013 17:06
Mit mehr als einstündiger Verspätung hat am Donnerstag der Telekom-Prozess im Wiener Landesgericht mit nunmehr zehn Angeklagten begonnen: Richter Michael Tolstiuk legte die Verfahren um die verdeckte Parteienfinanzierung von BZÖ und FPÖ zusammen. Was prompt für juristische Scharmützel sorgte. Höhepunkt: Der Anwalt des BZÖ, Alexander Scheer, sieht diese Partei nun sogar in der Opferrolle und moniert "aufgezwungene Bereicherung". Man habe etwas bekommen, was man nie gefordert hatte und solle im Falle einer Verurteilung dafür zahlen.

Konkret geht es laut Anklage um insgesamt 960.000 Euro – Geld, das die Staatsanwaltschaft einfrieren wollte, womit sie beim Oberlandesgericht aber abblitzte. In knappen Worten, unterstützt durch eine Powerpoint-Präsentation, schildert Staatsanwalt Hannes Wandl dann die abenteuerlichen Geldflüsse.

"Änderung kostet eine Million"
Alles habe mit einem Wunsch begonnen, sagt der Ankläger sinngemäß. Der damalige Telekom-Vorstand Gernot Schieszler habe bei Lobbyist Peter Hochegger vorgefühlt, ob eine Änderung der Universaldienstverordnung möglich sei. Diese Bestimmung würde die Telekom finanziell benachteiligen. Und laut Staatsanwalt kam die Antwort von Hochegger prompt: "Das kostet eine Million Parteispende!"

Dieser Betrag floss tatsächlich. 720.000 Euro an eine Werbeagentur, die mit dem nun mitangeklagten einstigen Haider-Intimus Gernot Rumpold eine Bürogemeinschaft hatte. Weitere 240.000 Euro zahlte die Telekom an eine andere Agentur. Damit sollte der Persönlichkeitswahlkampf der damaligen Justizministerin Karin Gastinger unterstützt werden. Geht es nach ihrem ehemaligen Pressesprecher Christoph Pöchinger – der ebenfalls auf der Anklagebank sitzt – soll sie als Zeugin kommen.

Die Universaldienstverordnung wurde per damals schwarz-blauem Regierungsbeschluss tatsächlich geändert, was der Telekom einen Gewinn von zehn Millionen Euro gebracht hatte. Der Staatsanwalt abschließend: "Dass einzelne Personen bestochen worden sind, konnte nicht nachgewiesen werden."

"Der Vorwurf der Anklage ist falsch"
Was sagen die Angeklagten dazu? Hochegger, erstmals als Beschuldigter vor Gericht, lässt durch seinen Anwalt ausrichten: Der Vorwurf der Anklage, er habe die Parteispende vermittelt, sei falsch. Dann führt der Verteidiger ins Treffen: Sein Mandant habe für Geschäfte stets Honorar kassiert, und wenn der Staatsanwalt meine, Hochegger habe kostenlos gearbeitet, dann könne das nur falsch sein.

Vorstand Fischer gesteht diesmal nicht
Belastet wird Hochegger aber vom früheren BZÖ-Politiker Klaus Wittauer, dessen Anwalt Ewald Scheuch ein Geständnis seines Mandanten ankündigt. Ebenso haben sich die beiden angeklagten Werbefachleute der Untreue schuldig bekannt. Dass für das Telekom-Geld Scheinrechnungen gelegt wurden, sei keine Frage.

Dann ergreift der frühere Telekom-Vorstand Rudolf Fischer das Wort. Im Gegensatz zu früheren Verfahren sieht er sich diesmal frei von jeder Schuld. Von den Geldflüssen hatte er angeblich keine Ahnung. Auch wenn auf entsprechenden Papieren seine Unterschrift zu finden ist. "Ich habe blind gegengezeichnet", gibt Fischer zu.

Doch es waren Papiere, die zuvor schon Vorstand Schieszler unterschrieben hatte. Der Kronzeuge in der Telekom-Affäre belastet Rudolf Fischer auch in diesem Fall. Er behauptet, die Änderung der Verordnung sei ein wichtiges Thema im Vorstand gewesen. Dazu der Angeklagte: "Der Schieszler hat schon viel gesagt."

Kommt Rauch als Zeuge?
Nach dem Willen des BZÖ-Anwaltes soll auch ÖVP-Generalsekretär Johannes Rauch als Zeuge vernommen werden. Hier geht es um Modalitäten bei der Finanzierung des Wahlkampfes für Ex-Ministerin Gastinger. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

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