Ehefrau attackiert

Mordversuch mit Hantel in Vbg: 4 Jahre Haft für Mann

Österreich
11.07.2013 18:18
Ein 46-jähriger Vorarlberger, der im vergangenen November seine 42 Jahre alte Frau mit einer Hantel attackiert haben soll, ist am Donnerstagnachmittag am Landesgericht Feldkirch wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu einer vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Sechs der acht Geschworenen waren zwar der Ansicht, dass es sich um einen Mordversuch gehandelt habe, ebenso sechs Geschworene sahen es aber als erwiesen an, dass der Angeklagte "vom Versuch zurückgetreten sei" - weil er nach vier Schlägen aufgehört und die Rettungskräfte verständigt hatte. Dadurch blieb er in Sachen Mordversuch straffrei.

Angeklagter behauptete, Frau sei gestürzt
Der 46-Jährige hatte sich gleich zu Prozessbeginn hinsichtlich des Delikts Mordversuch als "nicht schuldig" bekannt. Er gab zu, seine Frau im Streit geschubst und ihr einen Fußtritt versetzt zu haben, mehr aber nicht. Die schweren Verletzungen - die 42-Jährige war mit einem Schädel-Hirn-Trauma sowie Blessuren an Lendenwirbelsäule, Armen und Händen ins Krankenhaus eingeliefert worden - müsse sich seine Frau beim Sturz im Zuge der Auseinandersetzung zugezogen haben, behauptete der Angeklagte.

Söhne zeichneten Bild eines Gewalttäters
Die 42-Jährige habe mit einem Bekannten ein Verhältnis gehabt und diesem viel Geld überwiesen. Er habe die Ehe trotzdem fortsetzen wollen. Bedroht habe er seine Partnerin nie: "Das liegt mir fern, ich bin ein Familienmensch", sagte der Mann. Verteidiger German Bertsch war ebenfalls der Ansicht, dass die Frau im Streit auf die Hantel, die Blut- und Haarspuren aufwies, gefallen sein müsse. Seine zwei erwachsenen Söhne allerdings schilderten ihren Vater als Gewalttäter. Es habe praktisch täglich Streit zwischen den beiden Ehepartnern gegeben, dabei sei es zu Handgreiflichkeiten gekommen.

Mediziner: "Solche Verletzungen durch Sturz unmöglich"
Gerichtsmediziner Walter Rabl stellte fest, dass die rund sieben Kilogramm schwere Kurzhantel zu dem festgestellten Verletzungsmuster passe. Die Blessuren der 42-Jährigen seien mit Lebensgefahr verbunden gewesen. Es sei unmöglich, dass sich die Frau die Verletzungen durch einen Sturz auf die Hantel zugezogen habe, so der Gerichtsmediziner. Ohne Behandlung wäre sie wohl gestorben.

Gerichtspsychiater sah keine Handlung im Affekt
Gerichtspsychiater Reinhard Haller sagte, dass kein Affekt vorgelegen habe, der die Zurechnungsfähigkeit ausschließe. Bei dem Angeklagten handle es sich um eine emotionale, instabile Persönlichkeit. Weil er seine Gattin schon seit Jugendtagen kenne, habe er das kindliche Gefühl, "die gehört mir", entwickelt.

Nach der Beurteilung des Falles durch die Laienrichter wurde der Mann wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt. Zudem muss der Mann seinem Opfer 20.000 Euro an Schmerzensgeld bezahlen. Staatsanwalt Markus Fussenegger legte umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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